(lifepr) Dieburg, 16.12.2010 – Neben einer Klageeinreichung oder der Beantragung eines Mahnbescheides, welche mitunter mit erheblichen Kosten verbunden sein können, sieht das Gesetz als kostengünstigen weiteren Weg die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle vor. Durch die rechtzeitige Anrufung einer solchen Gütestelle wird die Verjährung um mindestens 6 Monate gehemmt.
Selbst wenn es in dem Güteverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung mit dem Anspruchsgegner kommt, so gewinnt der Anleger mit diesem Verfahren wertvolle Zeit.
Ein weiterer Vorteil des Güteverfahrens ist, dass für dieses kein Anwalt benötigt wird, sondern der Anleger seinen Antrag selbst bei der Gütestelle einreichen kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der staatlich anerkannten Gütestelle www.guetestelle-zivilrecht.de oder unter der Telefonnummer +49 (711) 520888-12.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.