(lifepr) Düsseldorf, 27.01.2011 – Kaufverträge die im Internet abgeschlossen werden, sind in den Köpfen vieler Verbraucher immer noch eine unsichere Sache. Ganz kompliziert wird es, wenn ein Erbfall hinzu kommt. Denn in solch einem Fall übertragen sich die Vertragsabschlüsse auf die Erben. Welche rechtlichen Umstände genau bei einem vererbten Online-Vertrag gelten, klären die ARAG Experten.