Verwaltungsrat von ThüringenForst ernennt Hendrik Harms zum weiteren Vorstand

Erfurt (pressrelations) –

Verwaltungsrat von ThüringenForst ernennt Hendrik Harms zum weiteren Vorstand
Der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ThüringenForst hat heute Herrn Hendrik Harms als weiteren Vorstand für ThüringenForst bestellt. Dies teilte der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz, im Anschluss an die Verwaltungsratssitzung mit. „Damit ist das Führungsduo für die Landesforstanstalt komplett“, sagte Reinholz. Neben dem bereits im Januar 2012 bestellten Vorstand Volker Gebhardt, der den forstfachlichen Bereich abdeckt, soll ab 1. Juli 2012 Herr Hendrik Harms vor allem für die kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereiche verantwortlich sein.
Herr Harms stammt aus Schleswig-Holstein und hat langjährige Erfahrungen im Führen großer Gesellschaften. Der diplomierte Volkswirt ist 50 Jahre alt und war zuletzt mehrere Jahre Geschäftsführer der Liegenschaftsverwaltung Schleswig-Holstein AöR und Geschäftsführer der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
Hintergrund
Die Landesforstanstalt wird von drei Organen gesteuert: dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und dem Beirat mit beratender Funktion. Der Verwaltungsrat bestimmt die forstpolitischen Leitlinien und Grundsatzangelegenheiten der AöR. Er besteht aus zehn Mitgliedern, darunter Vertreter des Thüringer Landtages, des Forstministeriums, des Finanzministeriums, der Personalvertretung sowie ein externer Forstexperte. Die Aufsichtsbehörde für die Landesforstanstalt ist im für Forsten zuständigen Ministerium angesiedelt.
Die Thüringer Landesforstverwaltung wurde zum 1. Januar 2012 in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts mit rund 1.600 Bediensteten der 28 Forstämter und 299 Revieren, der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sowie Teilen des TMLFUN überführt. ThüringenForst ist damit eine juristisch selbständige Institution, die sich zu 100 Prozent in Landeseigentum befindet.
Die Errichtung der AöR ermöglicht der Forstverwaltung neue wirtschaftliche Perspektiven, vor allem durch die Erschließung neuer Geschäftsfelder (z.B. Wildbretvermarktung/ Kaminholzproduktion). Das Gemeinschaftsforstamt als Organisationsstruktur bleibt auch in der neuen Rechtsform erhalten.

Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
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