Von A(rztbesuch) bis Z(uzahlung): Das gilt 2011

(lifepr) Berlin, 27.12.2010 – Zum Jahreswechsel ändern sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in den anderen Sozialversicherungen zahlreiche Vorgaben und Werte. So steigt in der GKV zum 1. Januar 2011 der einheitliche Beitragssatz. Gleichzeitig sinken die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze. Über alle wichtigen Vorgaben informiert die Übersicht „Von A(rztbesuch) bis Z(uzahlung)“ des AOK-Mediendienstes.

Weitere Infos sowie die Übersicht als PDF-Download: http://www.aok-bv.de/zahlen/gesundheitswesen/index_00523.html