Vorsicht Abmahnfalle – Neuauflage der Pkw-Energiekennzeichnung

(pressebox) Trier, 06.01.2011 – Häufig wurden in der Vergangenheit verschiedene Betriebe wegen mangelnder Umsetzung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) abgemahnt. Hier gilt nun besondere Vorsicht, da die PkW-EnVKV eine Neuauflage mit zusätzlichen Bestimmungen erhält. Deshalb ist mit verstärkten Kontrollen der Autohändler zu rechnen.

Der Entwurf der Pkw-EnVKV wird voraussichtlich im März 2011 im Bundesrat verhandelt.

Mit einem Inkrafttreten ist etwa im Juli 2011 zu rechnen.

Der WFEB hat sich mit den Vorschriften dieser Verordnung auseinandergesetzt und die wichtigsten Vorgaben für Autohändler herausgearbeitet.

Grundlegend sind in diesem Zusammenhang u.a. Themen wie die Frage, welche Angaben bzgl. des Energieverbrauchs und des Emissionsausstoßes zu machen sind, in welchen Abständen Aushang sowie Leitfaden zu aktualisieren sind und wie die Gestaltung dieser auszusehen hat.

Wie die Bestimmungen im Einzelnen ausgestaltet sind und wie sich Abmahnungen vermeiden lassen finden Sie im Newsbereich unter www.wfeb.de.