Waffenrecht

Berlin (pressrelations) –

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Waffenbesitz in Bayern deutlich zurückgegangen ? Vollzug der Waffenbehörden hat Sicherheit deutlich erhöht ? Änderung des Waffengesetzes 2009 hat sich bewährt

„Die Änderung des Waffengesetzes 2009 hat sich bereits in den ersten eineinhalb Jahren bewährt.“ Dieses Fazit zog Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in seinem Bericht im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags zur Umsetzung der Änderung des Waffengesetzes 2009. Herrmann sagte, durch die konsequente Prüfung der sicheren Aufbewahrmöglichkeit bei den Waffenerlaubnisinhabern und durch ergänzende stichprobenartige Kontrollen sei die Zahl der Inhaber von Waffenerlaubnissen und deren rechtmäßig besessenen Waffen deutlich zurückgegangen. Auch die Aufbewahrsicherheit von Waffen und Munition habe sich deutlich erhöht. Herrmann: „Es ist zu erwarten, dass sich durch die konsequent fortgeführte Praxis der Waffenbehörden die Sicherheit bei der Aufbewahrung weiter verbessert, insbesondere sobald die Waffenbehörden die erste Phase der Überprüfung der Aufbewahrnachweise in der Breite weitgehend abgeschlossen haben und sie verstärkt !
stichprobenartige Kontrollen durchführen können.“

Dass einige wenige Städte und Landratsämter im vergangenen Jahr überhaupt keine Kontrolle durchgeführt haben, sei nicht akzeptabel, monierte Herrmann. „Wir werden das den Kreisverwaltungsbehörden mitteilen und sie künftig anhalten, eine Mindestzahl von Kontrollen durchzuführen.“

Herrmann berichtete, dass die weitaus größten Gefahren für die öffentliche Sicherheit von Tätern mit illegalen Waffen ausgeht. Erstes Ziel müsse es sein, die Zahl dieser Waffen zu reduzieren. Insgesamt gab es in Bayern zum Stichtag 31. Dezember 2010 rund 295.000 Inhaber von legalen Waffen. Herrmann: „Diese Zahlen haben sich seit unserer letzten Abfrage im April 2009 deutlich vermindert.“ So ging die Zahl der Inhaber von Waffenerlaubnissen von 367.120 auf 295.000 Personen zurück. Die Zahl der Erlaubnisse und Waffen sank von 1,42 Millionen auf 1,2 Millionen. Der Minister führt das in erster Linie darauf zurück, dass die Waffenbehörden bis zum 31. Dezember 2010 rund 58 Prozent der Waffenerlaubnisinhaber, nämlich insgesamt 213.000 Personen aufgefordert hatten, die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachzuweisen. Insbesondere viele Besitzer von Erbwaffen und so genannten Altbesitzwaffen entschlossen sich daraufhin, ihre Waffen abzugeben.

Herrmann berichtete weiter, dass sich bei der Überprüfung die Aufbewahrbehältnisse in 81 Prozent der Fälle als ordnungsgemäß erwiesen haben. In 19 Prozent beanstandeten die Waffenbehörden die Aufbewahrung. Nur in rund 2,5 Prozent der beanstandeten Fälle führten die Verfahren aber zum Widerruf der Waffenerlaubnis, in rund 97,5 Prozent der Fälle schafften die Waffenerlaubnisinhaber nach der Beanstandung eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit oder gaben ihre Waffen freiwillig ab. Bei den Kontrollen zeigte sich ein ähnliches Bild. Drei Viertel der Verfahren im Zusammenhang mit der Aufbewahrung betrafen die Besitzer von sogenannten Erb- oder Altbesitzwaffen. Herrmann: „Der Grund für die deutlich bessere Aufbewahrsituation bei Jägern und Sportschützen ist vermutlich, dass sie eine größere Sachkunde im Umgang mit Waffen haben. Auf die Besitzer von Erb- und Altbesitzwaffen ist deshalb künftig ein besonderes Augenmerk zu richten. Die Waffenbehörde sollte in der Prax!
is in erster Linie hier prüfen und auch kontrollieren“, so der Minister.

Herrmann dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Waffenbehörden: „Ohne ihr hohes Engagement wäre es nicht gelungen, in den letzten eineinhalb Jahren neben dem Tagesgeschäft in rund 213.000 Fällen die sichere Aufbewahrung von Waffen zu überprüfen und dadurch die Aufbewahrsicherheit deutlich zu verbessern.“

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