Eine elektronische Versicherungsbescheinigungsnummer ist für jeden Halter eines Pkw oder Motorrades bei der Anmeldung beziehungsweise Ummeldung in der KFZ-Zulassungsstelle erforderlich. Mit dieser Nummer wird dem Kunden der gesetzliche Haftpflichtschutz bestätigt, welchen er besitzen muss, um sein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen zu können. Hat der Halter nicht innerhalb von 6 Monaten bei einem Versicherungsunternehmen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, verfällt die EVB-Nummer und die Zulassung des Fahrzeuges wird zurückgezogen.
Wozu ist die EVB-Nummer erforderlich?
Bei dem Erwerb eines neuen Fahrzeuges aber auch bei einer Ummeldung des Selbigen wird hierfür eine sogenannte EVB-Nummer von einer Versicherungsgesellschaft an den Halter vergeben. Diese bestätigt der KFZ-Zulassungsstelle den bestehenden Versicherungsschutz für
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
für das anzumeldende Fahrzeug, welches sich dann im öffentlichen Straßenverkehr bewegen soll. Alle Informationen und wichtigen Aspekte über die elektronische Versicherungsbescheinigung finden Kunden auch unter http://www.evb-nummer.info. Weiterhin ist diese Nummer auch erforderlich, sollte der Kunde einen Nummernschildwechsel planen. Für alle, die ihr seit langem stillgelegtes Fahrzeug auch wieder zulassen wollen, greift die zwingende Erforderlichkeit einer EVB-Nummer ebenso und muss der KFZ-Zulassungsstelle vorgelegt werden, um eine Anmeldung erfolgreich abschließen zu können.
Wie sieht die EVB-Nummer aus?
Eine elektronische Versicherungsbescheinigung besteht aus sieben Zeichen. Dabei können diese aus Zahlen aber auch Buchstaben bestehen. Diese beweist der KFZ-Zulassungsstelle den Versicherungsschutz in der Haftpflicht. Die komplette Organisation des IT-Prozesses hat dabei die GDV-Dienstleistungsgesellschaft mbH und Co KG, die den Datenaustausch zwischen Zulassungsstelle und den Versicherungsgesellschaften organisieren und gewährleisten. Die Nummern werden im Kraftfahrt-Bundesamt und in der GDV DL als Datensatz elektronisch gespeichert, den die KFZ-Zulassungsstelle dann auf Richtigkeit und Gültigkeit prüfen kann.