(pressebox) Berlin, 27.01.2011 – Wussten Sie schon…? Fragen und Antworten rund ums Kalibrieren. Ausschnitt aus der Informationsreihe von Dipl.-Ing. Jürgen Wozniak, Gründer von KSW, dem bewährten Kalibrierpartner von mtk biomed.
Das Eichen eines Messgerätes (auch einer Maßverkörperung) umfasst die von der zuständigen Eichbehörde nach den Eichvorschriften vorzunehmenden Prüfungen und die Stempelung. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den Eichvorschriften entspricht, d.h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere, ob die Beträge der Messabweichung die Fehlergrenze(n) nicht überschreitet.
Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und dass auf Grund seiner Beschaffenheit zu erwarten ist, dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist „richtig“ bleibt. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, ist gesetzlich geregelt (Definition nach DIN 1319 Teil 1 06/85).
Für eichpflichtige Messgeräte hat der Gesetzgeber durch Eichgesetz und Eichordnung ein differenziertes System aus Konformitätsbewertung, Zulassung, Eichung und Eichgültigkeitsdauer festgelegt. Das System dient dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit: innerhalb der vorgegebenen Bedingungen soll sich der Verbraucher bzw. Bürger auf die erhaltenen Messergebnisse verlassen können.
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