Wenn das Flammensymbol nicht mehr ausreicht

(pressebox) München, 30.12.2010 – Zum Jahreswechsel gelten für Gefahrguttransporte neue Vorschriften. Die Änderungen am Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR, gelten sowohl für Stückgut als auch für Tanktransporte. Eine Übergangsfrist gibt es insbesondere bei den wassergefährdenden Stoffen nicht. Dort müssen die neuen Symbole ab dem 1. Januar 2011 angewendet werden.

„Im Wesentlichen wird das ADR erneut an die UN-Modellvorschriften angepasst“, erklärt Klaus Häpp, Fachexperte der TÜV SÜD Akademie für Transport und Logistik, „das bedeutet, dass sich die Logistikunternehmen an neue Begriffsbestimmungen und neue Klassifizierungen gewöhnen müssen“. Vor allem die umweltgefährdenden Stoffe wurden dem „Global harmonisiertes System“ (GHS) angeglichen, in dem die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien weltweit einheitlich festgelegt wurden. Neben dem altbekannten Flammensymbol wird nun zusätzlich das neue Fisch-Baum-Symbol an den Gefahrguttransportern zu sehen sein.

Für die Transportunternehmen und die Weiterbildungsanbieter bedeutet dies, dass es Änderungen für den Ablauf und an die inhaltlichen Anforderungen der Schulungen geben wird. Schließlich wird selbst die ADR-Bescheinigung anders aussehen: In Zukunft wird sie im handlichen Scheckkartenformat ausgestellt.

„Unsere Referenten sind bereits dafür geschult und können so schon im aktuellen Akademie-Programm auf die neuen Anforderungen der Logistikunternehmen mit qualifizierten Schulungen und professionellem Personal eingehen“, sagt Häpp.