Wird 1V-LSD schon bald verboten?

Was ist 1V-LSD?


Ein Halluzinogen, das die zungenbrecherische Bezeichnung „1-Valeroyl-Lysergsäurediethylamid-Hemi-L-Tartrat“ trägt, ist eine neu in Labors geschaffene Modifikation von LSD, der Droge, die in den 60er und 70er-Jahren besonders in der Subkultur der Hippies beliebt war. Der menschliche Organismus verwandelt das 1V-LSD in LSD. Dies kann zumindest einigen Studien entnommen werden.

Der Vorgänger von 1V-LSD, das Präparat 1cP-LSD wurde am 02.07.2021 in Deutschland verboten. Kurz danach wurde eine veränderte Version, das 1V-LSD, vom Erzeuger dieser Substanz, Lizard Labs via Newsletter angekündigt. Diese Substanz wird auch als „Valerie“ bezeichnet. Es ist ein Derivat der Lysergsäure. Diese psychedelische Substanz kommt in der freien Natur im Mutterkorn vor. Da sich 1V-LSD in einigen kleinen Details in seinem chemischen Aufbau von 1cP-LSD unterscheidet, ist 1V-LSD nicht von diesem Gesetz betroffen. Es darf ganz legal und ohne eine spezielle Genehmigung erforscht werden.

Wann gilt in Deutschland eine Substanz als „verboten“?


Alle psychoaktive Substanzen, die nicht im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder NpSG oder auch im Betäubungsmittelgesetz BtMG erwähnt werden, unterliegen keiner Regulierung. Das bedeutet, dass der Besitz, der Handel und auch der Konsum legal ist.

Wenn eine Substanz in das BtMG aufgenommen wird, ist sowohl Handel und Besitz illegal, aber der Konsum ist erlaubt.

Anders bei Substanzen, die im NpSG gelistet sind. Hier ist zwar die Herstellung, der Handel, das Verabreichen und der Besitz verboten. Es wird jedoch keine Strafe ausgesprochen. Solche Substanzen sind zwar nicht erlaubt, aber Vergehen werden nicht strafrechtlich verfolgt. Sie unterliegen dem jeweiligen Polizeigesetz.

Ist nun 1V-LSD verboten?


Bereits am 18. 02. dieses Jahres kündigte Lizard Labs, der der Hersteller dieser Substanz in einem Newsletter an, dass laut verlässlichen Informationen ein Verbot von 1V-LSD im Juni 2022 zu erwarten ist.
Bis zum heutigen Tag, den 9. Juni 2022, ist diese Substanz legal und kann in Deutschland gekauft werden. Auch in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates, die für den 10. 06 2022 geplant ist, ist kein Tagespunkt zur Änderung des NpSG zu finden. Die findet am 07. 07 statt. Es ist deshalb anzunehmen, dass 1V-LSD vermutlich bis mindestens zum 15. 07. dieses Jahres legal bleiben wird. Anders in Österreich und Schweiz: In diesen beiden Ländern ist 1V-LSD verboten.

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