Wirtschaftsminister Voigtsberger: „Bund muss Empfehlungen des Bundesrates zur energetischen Gebäudesanierung folgen“
Düsseldorf. Der Bundesrat hat wichtige Empfehlungen gegeben, um den geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu verbessern. „Die Bundesländer sind in wichtigen Fragen Anträgen aus Nordrhein-Westfalen gefolgt. Doch die Bundesregierung, deren Entwurf erhebliche Mängel enthält, ist nach wie vor nicht bereit, auf unsere Vorschläge einzugehen. Der Bund sollte dringend unsere Empfehlungen aufgreifen“, forderte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger am Freitag (24. Juni 2011).
Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen etwa sollte so ausgestaltet werden, dass alle Eigentümer gleich behandelt werden. „Es kann nicht sein, dass Spitzenverdiener massiv gegenüber Eigentümern mit durchschnittlichem Einkommen bevorzugt werden“, mahnte Voigtsberger.
Darüber hinaus seien die Anforderungen an die Förderung im Bestand zu hoch, da sie höhere Standards ansetzten als beim Neubau. „Bei solchen Vorgaben kommt eine Förderung für die meisten Wohngebäude gar nicht in Frage. Wer den Korb so hoch hängt, erreicht keine Breitenwirkung. Wir werden die vereinbarten ehrgeizigen Klimaschutzziele aber nur dann einhalten können, wenn die Sanierungsquote bei Gebäuden mindestens verdoppelt wird. Deshalb dürfen die Anforderungen beim Wohnungsbestand nicht höher sein als beim Neubau“, erklärte der Minister.
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