Wissenschaft braucht angemessene Einkommen
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von Professuren erklaert der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:
Die W-Besoldung muss auf den Pruefstand und das nicht nur in Hessen. Wer gute Wissenschaft und damit ein forschendes, innovatives Deutschland staerken will, muss den Menschen an den Hochschulen und den Forschungsinstituten eine angemessene finanzielle Perspektive bieten. Auch wenn hier in erster Linie die Laender in der Pflicht sind, koennte der Bund einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfesten Hochschulfinanzierung leisten.
Das Kooperationsverbot im Grundgesetz verhindert derzeit allerdings hier eine dauerhafte und verlaessliche Loesung. Die SPD hat im Deutschen Bundestag und im Bundesrat einen Vorschlag vorgelegt, um diese Blockade aufzuloesen. Das Thema der Besoldung wird auch Gegenstand der Anhoerung zum Bildungsfoederalismus im Bundestag am 19. Maerz 2012 sein.
Die Verfassungsrichter haben jedoch keineswegs die Besoldungsreform insgesamt als verfassungswidrig verworfen. So stand weder die hoechste Besoldungsstufe W3 zur Debatte noch ist die Struktur von Grundgehalt und Leistungszulagen zurueckgewiesen worden. Sicherlich aber werden die Verguetungen nach W2 angehoben werden muessen, wenn sie wie in Hessen seit
2005 nicht nennenswert angehoben worden sind.
Weitreichender wird aber sein, dass kuenftig ein Rechtsanspruch auf Leistungszulagen besteht. Kein Professor und keine Professorin bleiben somit ein Berufsleben lang auf ihr Grundgehalt festgelegt. Das sichert auch Kolleginnen und Kollegen in den weniger „marktnahen“ Fakultaeten eine bessere finanzielle Perspektive. Damit dies nicht die Chancen der Hochschulleitungen beeintraechtigt, trotz der internationalen Konkurrenz auch beste Koepfe berufen zu koennen, muss mehr Geld ins System. Und hier ist ein staerkeres Engagement des Bundes ein gangbarer Weg.
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