NetDoktor.de – Der Favorit unter den Gesundheitsportalen
Aktuelle Studie belegt: NetDoktor.de ist das bekannteste und beliebteste Online-Portal für Gesundheitsinformationen München, 29. Oktober 2009__ In puncto Gesundheitsfragen im…
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WeiterlesenJuniper und seine Vision für das nächste Jahrzehnt: Entwicklung von Produkten für breiten Interneteinsatz, Bereitstellung von offenen Software-Plattformen und umfangreiche…
WeiterlesenDorsch Gruppe baut Kommunikationsbereich aus
Offenbach, den 29. Oktober 2009 ? Kerstin Schneider (40) übernimmt ab sofort als Head of Marketing and Public Relations die Leitung und Koordination der internen und externen Kommunikation der Dorsch Gruppe, die mit 1.600 Mitarbeitern der größte, international agierende Planungskonzern Deutschlands ist.
Frau Schneider verfügt über rund zehn Jahre Erfahrung in der Kommunikationsberatung insbesondere in der B2B-Kommunikation und bringt umfassendes Know-how zur Konzeption und Umsetzung von Kommunikationskampagnen mit. Vor ihrem Wechsel zur Dorsch-Gruppe betreute sie als Senior PR-Beraterin auf Agenturseite Kunden wie das IT-Marktforschungsunternehmen Forrester Research, die Leipziger Energiebörse EEX sowie Unternehmen aus dem Finanz- und Bankenumfeld im Bereich Unternehmens- und Marketingkommunikation. Sie studierte Soziologie und Volkswirtschaftslehre an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main.
Dorsch Gruppe
Die Dorsch Gruppe wurde 1951 unter dem Namen Dorsch Consult gegründet und ist heute mit 1.600 Mitarbeitern die größte unabhängige Planungsgruppe Deutschlands, die in mehr als 140 Ländern tätig ist. Das Leistungsspektrum der Dorsch Gruppe erstreckt sich über die Fachbereiche Hochbau, Städtebau, Wasser und Umwelt, Airports, Infrastruktur, Verkehr sowie Industrie- und Anlagen-bau. Aufgrund der großen Angebotsbandbreite an Ingenieurdienstleistungen und der langjährigen Erfahrung ist die Dorsch Gruppe, mit 12 Tochtergesellschaften und zahlreichen Niederlassungen und Projektbüros im In- und Ausland, in der Lage, Bauprojekte aller Art verantwortlich zu planen und in allen Lebenszyklen kompetent zu betreuen. Aktuelle Großprojekte sind der Ausbau des Mittleren Rings Südwest in München, der Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg International, der neue Flughafen Medina in Saudi Arabien, der Abwasserkanal Emscher, die Sanierung des Wassernetzes der syrischen Stadt A-leppo, mehrere Pipelineprojekte in Indien sowie die Stadterweiterung von Abu Dhabi für mehr als 100.000 Einwohner.
Kontakt:
www.dorsch.de
mail@dorschgruppe.com
(ddp direkt) Hamburg, 29. Oktober 2009 – Privat haben es beruflich erfolgreiche Frauen noch immer schwer. Zwar behaupten immerhin 92…
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WeiterlesenMenschen für Tierrechte: Dank an EU-Kommissar Verheugen
Gemeinsame Pressemitteilung Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und Menschen für Tierrechte ?
Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V.
29.10.2009
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte und sein Landesverband Baden-Württemberg würdigen Günter Verheugen zum Ende seiner Amtszeit als EU-Kommissar für seinen zuverlässigen Einsatz für Tierschutz. Sein Nachfolger müsse insbesondere den Bereiche Ersatzverfahren für Tierversuche so vehement angehen wie er.
Günter Verheugen hat sich bereits als Bundestagsabgeordneter aktiv für den Schutz der Tiere eingesetzt. Schon in den 90er Jahren unterstützte er die Initiative des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte „Tierschutz ins Grundgesetz“ und kämpfte politisch für das Staatsziel Tierschutz, dem dann im Mai 2002 der Bundestag zustimmte.
In Brüssel setzte sich der Vizepräsident der EU-Kommisson und Kommissar für Unternehmen und Industrie bemerkenswert für den Rückgang der Tierversuche ein. 2005 gründete Günter Verheugen gemeinsam mit seinem Kollegen Janez Potocnik die Europäische Partnerschaft für Alternativen zu Tierversuchen. Diese gemeinsame Initiative von EU-Kommission, Unternehmen und Verbänden befasst sich mit Bestandsaufnahme der bestehenden Forschung, Entwicklung alternativer Konzepte sowie Förderung und Anerkennung von Ersatzverfahren. Diese Partnerschaft hat Fortschritte für Entwicklung und Validierung wissenschaftlicher Testmethoden erbracht.
„Nicht nur wir Tierrechtler, sondern auch Herr Verheugen legt die Messlatte in Sachen Tierschutz für seinen Amtsnachfolger sehr hoch. Dies gilt insbesondere für die Reduktion der Tierversuche durch Entwicklung von Ersatzverfahren“, sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. „Die tierversuchsfreie Forschung zügig voranzubringen tut Not, um Tiere vor Leiden und Menschen vor Schäden zu bewahren. Tierversuche liefern viele falsch positive Ergebnisse.“
Ingeborg Livaditis, Vorsitzende der Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg ergänzt: „Wir erwarten, dass der nominierte Amtsnachfolger Günther Oettinger an die Qualitätsleistung von Herrn Verheugen nahtlos anknüpft. Denn der scheidende Ministerpräsident Baden-Württembergs kommt aus einem Bundesland, das in Sachen finanzieller Förderung von Tierversuchsersatzverfahren unter den Bundesländern eine Spitzenstellung einnimmt.“ So stellte Baden-Württemberg bereits 1989 500.000 DM für Alternativmethoden zum Tierversuch zur Verfügung und bezuschusst seit 2006 als einziges Bundesland einen Stiftungslehrstuhl für Tierversuchsersatzverfahren. Zudem vergibt Baden-Württemberg einen mit 25.000 Euro dotierten Forschungspreis für Alternativen zum Tierversuch.
Kontakt Pressestelle Bundesverband:
Stephanie Elsner, Tel.: 05237 ? 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine ? so auch sein Landesverband Baden-Württemberg ? sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Eine MPU droht generell erst bei 18 Punkten in Flensburg
(Düsseldorf/Frankfurt, 29. Oktober 2009) Nach dem Flensburger Punktesystem ist es erst ab 18 Punkten gerechtfertigt, eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Konsequenz ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann erst nach sechs Monaten und einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erteilt werden. Vor dem Erreichen von 18 Punkten gibt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Fahrerlaubnisbehörde zwar die Möglichkeit, ungeeignete Fahrer von der Verkehrsteilnahme auszuschließen oder Eignungszweifel durch die Anordnung einer MPU zu klären. Dies gilt jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz klargestellt hat, ergibt sich aus der Existenz des Punktesystems, dass der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hat, dass Fahrer mit einem erheblichen „Sündenregister“ am Straßenverkehr teilnehmen. Die Entziehung vor 18 Punkten ist daher nicht bereits deswegen zulässig, weil der Betroffene mehrfach erheblich gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
Die Koblenzer Verwaltungsrichter betonen, dass das Punktesystem gegenüber der MPU-Anordnung vorrangig ist, sofern die Verkehrsverstöße nicht für eine außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit oder eine besondere Aggressivität sprechen, bei der gleichzeitig die konkrete Gefährdung anderer in Kauf genommen wird (Az.: 10 B l0387/09.OVG).
Das StVG stuft nur den Verkehrsteilnehmer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ein, der nach dem Punktesystem mit registrierten Verstößen 18 Punkte erreicht hat. Die Richter stellen klar, dass die Behörde zwar ein Wahlrecht hat, wonach sie bei Eignungszweifeln auf Basis der in Flensburg erfassten Verstöße entweder auf die Instrumente des Punktesystems zurückgreift oder die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Nichteignung nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnet. Letztere erlaubt die MPU zur Klärung von Eignungszweifeln, die sich bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen des Fahrerlaubnisinhabers ergeben. Wählt die Behörde allerdings die Maßnahme der MPU-Anordnung außerhalb des Punktesystems, muss es sich schon um einen besonders gelagerten Ausnahmefall handeln, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger notorischer Verkehrssünder abhebt. Als Beispiele nennen die Richter illegale Straßenrennen, eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße, die in kurzer zeitlicher Abfolge im Verkehrszentralregister eingetragen werden, oder Fälle, in denen sich aus den Begleitumständen ergibt, dass es sich um einen unverbesserlichen Raser handelt.
Das Urteil hilft damit vor allem denjenigen Punktesündern, die wegen normaler Verkehrszuwiderhandlungen eine MPU machen sollen, obwohl sie noch keine 18 Punkte erreicht haben. Die Entscheidung des OVG Koblenz macht deutlich, dass eine solche Anordnung ein absoluter Ausnahmefall sein muss und dass die mit Punkten bewehrten Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen sollen.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.
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