50 Tage Haft für angebliche Sarrazin-Beleidigung

Das Amtsgericht Dortmund hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den stellvertretenden Landessprecher der LINKEN in Nordrhein-Westfalen, Helmut Manz wegen Beleidigung von „Herrn Dr. Sarrazin“ erlassen. Manz soll Sarrazin auf einer Protestkundgebung als „Arsch“ bezeichnet haben. Das Strafmaß beträgt 50 Tagessätze zu je 30 Euro. Das bedeutet eine Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro oder wahlweise 50 Tage Haft. Gegen den Strafbefehl hat Manz Einspruch eingelegt. Der anstehenden Gerichtsverhandlung sieht er gelassen entgegen: „Im Prozess wird sich die Verwechslung von Recht mit rechts nicht aufrecht erhalten lassen.“

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