(BSOZD.com – News) Schwäbisch Hall. Dachschaden gedeckt – Gebäudeversicherung muss auch für Sturmfolgen an älteren Häusern aufkommen Hausbesitzer genießen bei einem Sturmschaden auch dann Versicherungsschutz, wenn Teile des Gebäudes bereits sanierungsbedürftig waren. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall verweist dazu auf ein gerade veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 10 U 1018/08). In dem Fall hatte sich eine Eigentümerin mit ihrer Gebäudeversicherung gestritten, nachdem ein Sturm mit Windstärke 8 einige Dachschindeln ihres Einfamilienhauses abgetragen hatte. Der Versicherer wollte nicht zahlen, weil ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass zur Wetterseite hin einige Schindeln bereits ausgehärtet und verformt gewesen seien. Dieser Argumentation wollte das OLG Koblenz nicht folgen: Da die Vorschäden für die Eigentümerin nicht erkennbar gewesen seien, habe auch kein Anlass für eine fachmännische Überprüfung des Daches vorgelegen. Weil sich die Hausbesitzerin daher weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verhalten habe, muss die Versicherung zahlen. Für Eigentümer bedeutet das Urteil, dass sie ihr Dach nicht regelmäßig von Experten untersuchen lassen müssen, um den Schutz ihrer Gebäudeversicherung nicht zu verlieren.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist mit 6,6 Mio. Kunden und einem Marktanteil von 30 Prozent die größte Bausparkasse in Deutschland. 2008 schloss das Unternehmen 1,1 Mio. Bausparverträge über 32 Mrd. Euro ab. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern arbeitet Schwäbisch Hall eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv und zählt dort 3,4 Mio. Kunden.
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