Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückerstattung könnte eine interessante Variante der herkömmlichen Versicherungsprodukte sein. Die Kosten für den teuren BU-Versicherungsschutz ließen sich dadurch nachhaltig reduzieren. Ganz so einfach wie in der privaten Krankenversicherung funktioniert die Beitragsrückerstattung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht, doch eine Möglichkeit zur Rückzahlung von teuren Beiträgen gibt es dennoch. Voraussetzung ist, dass man einen Tarif wählt, der entsprechende Merkmale vorsieht. Die Zauberworte lauten „Überschussbeteiligung“ und „Invest-Tarif“. In welchen Fällen man Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung zurückerstattet bekommt, erfährt man auf http://www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-auszahlung/
So funktioniert die Überschussbeteiligung
Ein Versicherer generiert aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit Gewinne. Ein Teil dieser Gewinne wird als Überschussbeteiligung deklariert. Diese Überschussbeteiligung wird in einem festgelegten Umfang an die Versicherten ausgezahlt. Dazu gibt es in der Regel die Möglichkeit der Verrechnung mit gezahlten Beiträgen oder die Erhöhung der Rentenleistung. Wer einen solchen Tarif mit Überschussbeteiligung wählt und sich für eine Verrechnung mit den Beiträgen entscheidet, erhält vom Versicherer ein Angebot für eine Brutto- und eine Nettoprämie. Der Bruttopreis steht für die Versicherungskosten ohne Überschussbeteiligung, der Nettopreis gibt den monatlichen Versicherungsbeitrag abzüglich der Überschussbeteiligung an. Die Versicherungsprämie kann sich dadurch dauerhaft sehr reduzieren. Allerdings ist die Überschussbeteiligung in der Höhe nicht garantiert. Wenn der Versicherer in einem Jahr also keine Überschüsse erwirtschaftet, kann es sein, dass der Versicherte den vollen Beitrag zu zahlen hat. Außerdem macht die Beitragsverrechnung den Vergleich von Versicherungsprämien sehr schwierig. Wer einen Tarifvergleich anstellen will, sollte sich unbedingt an den Bruttoprämien orientieren, weil die Nettoprämien durch den Abzug der Überschussbeteiligung nicht aussagekräftig sind.
Invest-Tarife als interessante Alternative
Einige Versicherer bieten auch sogenannte Invest-Tarife an. Dabei wird ein Teil der eingezahlten Beiträge in ein Investmentprodukt eingezahlt. Bei diesen Investmentprodukt handelt es sich üblicherweise um einen Fonds. Die Beiträge verzinsen sich während der Laufzeit, zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine Auszahlung vorgesehen. Der Nachteil von Invest-Tarifen ist, dass die Versicherungsprämien etwas höher sind als bei herkömmlichen Tarifen. Das liegt daran, dass der Beitrag letztlich auf die Absicherung des BU-Risikos und auf das Investment aufzuteilen ist. Ob ein solcher Tarif interessant ist oder ob man nicht besser in eine alternative Kapitalanlage investiert, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Wer sich für ein unabhängiges Investment am freien Kapitalmarkt entscheidet, hat bei der Fondsauswahl allerdings meist ein größeres Spektrum zur Verfügung.
Leistungsfreiheit ist nicht Voraussetzung
Anders als in der privaten Krankenversicherung ist das Prinzip der Leistungsfreiheit keine zwingende Voraussetzung, damit eine Beitragsverrechnung oder ein Investment getätigt werden kann. Sofern der Versicherte also nach einem Versicherungsfall wieder berufstätig wird und weiterhin eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsverrechnung abschließt, könnte er diese in Anspruch nehmen. Wenn ein BU-Tarif mit Investment nach einer Phase der Berufsunfähigkeit abgeschlossen wird, kann der angesparte Teil nach dem Vertragsablauf ausgezahlt werden. Somit bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Wahl eines entsprechenden Tarifs durchaus einige Möglichkeiten, die Kosten für den Versicherungsschutz zu reduzieren.