Aktuelle Informationen zur privaten Krankenversicherung im Jahr 2013

Wie werden die Versicherungsbeiträge in der PKV gebildet?

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, wo die Beiträge abhängig vom jeweiligen Einkommen des Versicherten errechnet werden, wird bei den privaten Krankenkassen das sogenannte Äquivalenzprinzip angewendet.

Umgangssprachlich könnte man sagen, eine Hand wäscht die andere. Es gibt also einen engen Zusammenhang zwischen den geleisteten Beiträgen der versicherten Person und den erbrachten Leistungen der Privatversicherung.

Bei der Festlegung der konkreten Beiträge wirkt das Prinzip der Kapitaldeckung. Der konkrete zu zahlende Beitrag errechnet sich bei der PKV nach dem Alter der Person sowie nach dem aktuellen Gesundheitszustand. Darüber hinaus entscheiden die erwarteten Leistungen in erheblichem Maße die Höhe des Monatsbeitrags. Bessere Leistungen kosten natürlich mehr.

Man muss auch wissen, dass Altersrückstellungen gebildet werden, um eine Erhöhung des Beitrags mit zunehmendem Alter abzumildern.

Welche Arten der privaten Krankenversicherung gibt es?

Zum einen haben wir die Vollversicherung, in der alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen abgesichert sind. In der Regel meint man diese Vollversicherung, wenn man von der PKV spricht.

Darüber hinaus gibt es aber noch eine Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Bei der Teilversicherung wird, wie der Name schon sagt, ein Anteil der anfallenden Behandlungskosten abgesichert. Eine typische Personengruppe hierfür stellt die Gruppe der Beamten dar.
Siehe auch: private Krankenversicherung Lehrer

Bei den Zusatzversicherungen sind beispielsweise die Zahnzusatzversicherung und die Auslandskrankenversicherung häufig genutzte und sinnvolle Varianten.

Suchen sich die privaten Krankenversicherungen Ihre Mitglieder aus?

Zunächst muss man hier erst einmal erwähnen, dass es für die Aufnahme in die private Krankenversicherung eine konkrete Verdienstgrenze gibt. Arbeitnehmer bzw. Angestellte, deren Brutto-Arbeitsentgelt im Jahr 2013 über 52.200 € liegt, sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit und dürfen sich privat versichern. Gewerbetreibende und Selbstständige dürfen ohnehin frei wählen.

Doch nach der Antragstellung entscheidet die private Krankenversicherung, wen sie aufnimmt und wen nicht. Bei bestimmten Vorerkrankungen können auch bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Alternativ wird ein Risikozuschlag erhoben.

Es ist auf jeden Fall ratsam, bei der Antragstellung alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und alle Vorerkrankungen ehrlich anzugeben.

Was ist neu im Jahr 2013?

Neben der Erhöhung der angesprochenen Versicherungspflichtgrenze entfällt seit dem 1. Januar 2013 der Beitragsunterschied aufgrund des Geschlechtes. Dies gilt für die Beiträge neuer Tarife. Im internen Bereich dürfen die Privatversicherungen jedoch weiter geschlechtsabhängig kalkulieren.

Falls Sie Überlegungen zum Wechsel GKV PKV anstellen, ist es ratsam die zahlreichen Vergleichsrechner im Internet zu nutzen, um die vermeintlich beste private Krankenversicherung herauszufinden und dabei gleich konkret zu erfahren, welcher Beitrag und damit welche Beitragsersparnis anfallen würde.

Hierbei ist zu beachten, dass Sie auf jeden Fall nur kostenlose und unverbindliche KV Rechner
benutzen, um die für Ihre Bedürfnisse beste PKV
zu finden.

Ist später eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen alle Personen auf, die versicherungspflichtig in der Krankenversicherung sind. Dies wird, wie bereits angesprochen, von der Versicherungspflichtgrenze bestimmt.

Wenn also ein privat Versicherter diese Verdienstgrenze später wieder unterschreiten sollte, wird er versicherungspflichtig und kann damit wieder in die GKV zurückwechseln.