Anette Kramme / Ernst-Dieter Rossmann:: Regierung lehnt Mindestlohn fuer Weiterbildungsbranche ab

Zur Ablehnung des Antrags auf
Allgemeinverbindlichkeitserklaerung des Tarifvertrags vom 12.
Mai 2009 in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
nach dem SGB II und SGB III erklaeren die arbeitsmarktpolitische
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme sowie der
bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Ernst-Dieter Rossmann:

Die Weiterbildung bleibt ein Paradies fuer unserioese
Billiganbieter – dank Frau von der Leyen. Das Nein der Regierung
zum Mindestlohn in der Weiterbildung ist ein Skandal – und
voellig unnoetig dazu. Es gab keinerlei Widerstand gegen diesen
Tarifvertrag, es gibt keinen konkurrierenden Tarifvertrag. Sogar
die Bundesanstalt fuer Arbeit hat bereits mit der
Allgemeinverbindlichkeitserklaerung gerechnet und ihre
Ausschreibungsbedingungen entsprechend angepasst. Nun heisst es:
Ausser Spesen nix gewesen.

Die Regierung hat offenbar keine Ahnung von der Oeffentlichkeit,
wenn sie am Vorliegen eines oeffentlichen Interesses zweifelt.
Ursula von der Leyen zeigt damit wieder einmal, dass man sich
nicht auf ihre Aussagen verlassen kann. Der staendige Verweis
auf die Bedeutung von Bildung ist nichts als heisse Luft.

Gute Bildung braucht Qualitaet. Qualitaet hat ihren Preis. Das
gilt immer, aber vor allem auch bei den Bildungsanbietern im SGB
II und SGB III. Es kann nicht sein, dass Arbeitssuchende fit
gemacht werden sollen fuer den Arbeitsmarkt von Leuten, die
trotz Hochschulabschluss haeufig nur 1400 bis 1800 Euro brutto
verdienen.

Die Entscheidung von der Leyens ist ein Schlag ins Gesicht der
Beschaeftigten im Weiterbildungssektor.

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