Ausgleichszahlungen

Da man davon ausgeht, dass beide Ehegatten während der Ehe einen Vermögenszuwachs erfahren, muss dieser bei einer Scheidung ausgeglichen werden. Dazu wird das Vermögen der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung mit ihrem Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Hat ein Zuwachs stattgefunden so findet ein Zugewinnausgleich Scheidung statt. Die genaue Höhe berechnete sich ganz einfach über die Differenz der beiden Zuwächse der beiden Ehegatten. Der mit dem höheren Zuwachs muss dann dem mit dem geringeren die Hälfte der Differenz zahlen. Dies geschieht durch Geld und nicht durch Güter. Wenn einer beiden also einen Zugewinn in Form einer Immobilie hat, so kann er nicht Teile des Hauses an den anderen überschreiben, sondern musst den Zugewinnausgleich Scheidung in Form von Geld zahlen.

Bei Ehegatten, die einen Ehevertrag abgeschlossen haben und nicht in der üblichen Zugewinngemeinschaft leben, kann der Zugewinnausgleich Scheidung ausfallen, wenn sie zum Beispiel eine Gütertrennung vereinbart haben. Es gibt aber auch viele Fälle wo der Zugewinnausgleich Scheidung nur ein bisschen abgeändert wurde und einfach nur bestimmte Güter nicht mit in das Endvermögen gerechnet werden, wie zum Beispiel Erbschaften. Die gehören nämlich bei einer normalen Ehe ohne Vertrag grundsätzlich mit zum Vermögen eines Ehegatten und werden deswegen auch mit in den Zugewinnausgleich Scheidung gerechnet. Manchmal entscheiden sich die Ehegatten auch gegen den Zugewinnausgleich Scheidung, das heißt derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs verzichtet einfach darauf. Da vor Gericht selten über dieses Thema gesprochen wird, es sei denn es tauchen Probleme auf, ist das auch überhaupt kein Problem, sondern die private Sache der Eheleute. Allerdings läuft der Anspruch auf den Zugewinnausgleich Scheidung nach drei Jahren aus, wenn man seine Meinung also ändert, sollte man das früh genug tun. Oft kommt es auch vor, dass Ehegatten einen ungefähr gleich hohen Vermögenszuwachs haben, in diesem Fall fällt die Ausgleichszahlung vergleichsweise niedrig aus oder wird gar nicht geleistet, da beide ja in der Zeit der Ehe den gleichen Gewinn gemacht haben.