Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Reform der
europaeischen Einlagensicherungssysteme vorgelegt. Dazu
erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer und die finanzpolitische
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
Die Vorschlaege der Kommission haben gravierende Auswirkungen
auf die Besonderheiten des Bankensystems in Deutschland. Sie
wuerden die Moeglichkeiten der deutschen institutsbezogenen
Einlagensicherung der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken
massgeblich beschneiden und hier im Ergebnis zu einer Absenkung
des Schutzniveaus von Einlagen fuehren. Die fuer Deutschland
typische Drei-Saeulen-Struktur aus Geschaeftsbanken,
Genossenschaftsbanken und Sparkassen hatte sich gerade in der
Finanzkrise bewaehrt.
Kuenftig sollen alle Kreditinstitute einem gesetzlichen
Einlagensicherungssystem angehoeren. Dies laesst
unberuecksichtigt, dass bei Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken in Deutschland bereits freiwillige
institutsbezogene Sicherungssysteme zwischen den einzelnen
Instituten existieren, die als gleichwertig anerkannt sind und
sich bewaehrt haben. Diese freiwilligen Sicherungssysteme
verhindern bereits heute schon den Eintritt eines
Entschaedigungsfalls.
Die im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthaltene
Moeglichkeit einer Doppelmitgliedschaft in einem gesetzlichen
und in einem freiwilligen Einlagensicherungssystem ist keine
echte Alternative. Aufgrund der Beitragsbelastung fuer beide
Sicherungssysteme wuerde dies zu einer deutlichen und
ungerechtfertigten Belastung der Sparkassen und
Genossenschaftsbanken fuehren. Im Ergebnis ginge dies zu Lasten
der freiwilligen Einlagensicherungssysteme und wuerde faktisch
zu einer Absenkung des in Deutschland bestehenden hoeheren
Schutzniveaus fuer Einlagen fuehren. Das wuerde das Vertrauen
der Anleger in die Kreditinstitute schwaechen.
In der Finanzkrise sind Schwachstellen in den nationalen
Einlagensicherungssystemen offenbar geworden. Eine effektive
Beseitigung dieser Schwachstellen kann nicht allein durch
nationale Reformmassnahmen erfolgen, sondern erfordert eine
europaeische Regulierung. Die europaeische Harmonisierung der
Einlagensicherungssysteme darf aber nicht ohne Beruecksichtigung
bestehender nationaler und funktionsfaehiger Sicherungssysteme
erfolgen.
Die Bundesregierung muss sich bei den anstehenden Beratungen des
Vorschlages der Kommission dafuer einsetzen, dass die
Ausnahmeregelung fuer institutsbezogene Sicherungssysteme
bestehen bleibt. Ausserdem sollen keine Obergrenzen mit
maximalen Deckungssummen in den gesetzlichen
Einlagensicherungssystemen oder andere Beschraenkungen fuer ein
hoeheres Schutzniveau von Kundeneinlagen festgelegt werden.
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