BAG Wohnungslosenhilfe fordert Neuberechnung der Regelsätze

Bundesregierung hat bei der Berechnung der Regelsätze statistischen Trick benutzt

Die Bundesregierung hat einen massiven statistischen Trick bei der Neubemessung der Regelsätze angewandt. Die BAG W fordert deshalb die sofortige Veröffentlichung der statistischen Rohdaten im Internet und eine Neuberechnung des Regelsatzes auf der Grundlage von 20 % der Nicht – Transferbezieher.

Während 2005 die nach dem Nettoeinkommen untersten 20 % der Einpersonenhaushalte aus derEinkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 berücksichtigt wurden, sind es 2010 nur noch die untersten 15 %.

Dies bedeutet faktisch, dass trotz der gestiegenen Verbraucherausgaben zwischen 2003 und 2008 der Regelsatz schon deshalb nicht steigt, weil deutlich ärmere Haushalte als 2003 herangezogen worden sind.

Die Behauptung der Regierung durch das Herausrechnen von 8,6 % Transferbeziehern sei sogar das Durchschnittseinkommen angestiegen, hält einer Prüfung nicht stand. Korrekt wäre es gewesen, im ersten Schritt aus der Gesamtstichprobe von ca. 60.000 Haushalten die Transferhaushalte herauszurechnen und im zweiten Schritt die untersten 20 % der nach dem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte als Referenzgruppe zu nehmen. Das sind dann die Haushalte die ausschließlich oder zumindest überwiegend von Arbeitseinkommen leben. Die Bundesregierung ist aber umgekehrt vorgegangen.

Beim Nachrechnen stellt sich zudem heraus, dass nicht einmal 15 % der Einpersonenhaushalte erreicht werden, sondern tatsächlich laut Begründung und Tabellennachweis des Regierungsentwurfs nur 13,6 % der Einpersonenhaushalte berücksichtigt werden, also noch einmal 1,4 % weniger als behauptet.

Staatssekretär Hoofe (BMAS) wird mit der entlarvenden Aussage in der Presse zitiert, man hätte dieses Verfahren gewählt, da man sonst (bei 20 % der untersten Nettoeinkommen) zu hoch in die Mittelschicht gekommen wäre. Klarer kann man nicht ausdrücken, dass es nicht um die gerechte Berechnung eines Existenzminimums ging, sondern um eine klare politische Setzung vorab.

Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer BAG W: „Es ist schon unverfroren, in dieser Situation zu behaupten, es handele sich um objektiv errechnete Regelsätze. Objektiv an diesem Verfahren sind allenfalls die Grundrechenarten.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Dr. Thomas Specht, GF BAG W)
mobil: 0151 – 25250211, thomasspecht@bagw.de oder an
Werena Rosenke, stellv. GF BAG W, Presse& ÖA, (05 21) 1 43 96 – 11, werenarosenke@bagw.de