Der Bundesgerichtshof hat am 08. Mai 2012 entschieden, dass die von Sparkassen und Volksbanken bundesweit verwendete Entgeltklausel zum Auslagenersatz (Nr. 18 der AGB-Sparkassen bzw. Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken) gegenüber Verbrauchern unwirksam ist, da sie diese unangemessen benachteiligt.
Die Klausel hat zwei Anwendungsbereiche. Zum Einen darf die Bank dem Kunden Auslagen, die bei einem Auftrag des Kunden anfallen, in Rechnung stellen. Hierzu hat der BGH festgestellt, dass dies nur dann zulässig ist, wenn die Auslagen aus Sicht der Bank auch erforderlich waren. Da die Klausel keine dahingehende Einschränkung enthielt, konnten die Banken bislang auch solche Auslagen ersetzt verlangen, die überflüssig oder teurer als notwendig waren. Praxisrelevant wird dies beispielsweise, wenn Kunden für die Prüfung von Ansprüchen der Bank noch einmal alte Kontoauszüge benötigen, weil sie ihre Auszüge nicht lange genug aufbewahrt haben. Die erstmalige Bereitstellung von Kontoauszügen muss die Bank kostenlos vornehmen, bei einer nochmaligen Bereitstellung aber kann sie Auslagen berechnen, die sie nach eigenem Ermessen festsetzt. Nicht selten werden hier dreistellige Beträge für den bloßen Ausdruck der Auszüge berechnet, die unter Umständen das Hundertfache der tatsächlichen Kosten darstellen.
Zum Andern durfte die Bank bisher solche Kosten auf den Verbraucher abwälzen, die durch die Bestellung, Verwertung oder Freigabe von Sicherheiten entstehen. Dies betrifft zum Beispiel Notargebühren für die Einräumung oder Löschung von Grundschulden, die wegen der hohen Streitwerte selbst oft entsprechend hoch sind. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Sicherheiten ausschließlich im Interesse der Banken bestellt werden und dass deswegen alle damit zusammenhängenden Kosten von der Bank zu tragen sind.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. aus Erlangen, die die Urteile erstritten hat, zeigte sich sehr zufrieden. Deren 1. Vorsitzender Jörg Schädtler erklärte, er hoffe, dass das Bewusstsein der Banken für die Kundenbelange durch solche Urteile nachhaltig sensibilisiert werde. Die Kreativität der Banken bei der Entwicklungen und Anwendung von Entgelttatbeständen erscheine unerschöpflich. Mit der unberechtigten Abwälzung von Kosten auf Verbraucher erwirtschafteten sie zusätzlich zu ihren Zinsforderungen zweistellige Milliardenbeträge. Der größte Teil hiervon werde nie an die Berechtigten zurückgezahlt, da diese meist gar nicht wüssten, dass ihnen Ansprüche zustehen. Kreditinstitute gelten in der Bevölkerung oft noch immer als seriös und vertrauenswürdig. Herr Schädtler findet dies erstaunlich angesichts der gigantischen Verfehlungen des Bankensektors in den letzten Jahren. Seit dem Jahr 2000 kontrolliert die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V., ein anerkannter Verbraucherschutzverband, Banken im gesamten Bundesgebiet. Auf ihr Betreiben wurden bis heute ca. 5000 rechtswidrige Klauseln kassiert. Weitere Informationen zur Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. auf www.schuvoba.de.