Bundeskinderschutzgesetz: Licht und Schatten

Berlin (pressrelations) –

Bundeskinderschutzgesetz: Licht und Schatten


Anlaesslich der heutigen 1. Lesung des Bundeskinderschutzgesetzes erklaeren die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht und die familienpolitische Sprecherin Caren Marks:

Der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes enthaelt gute Ansaetze wie die geplante Staerkung der Hilfenetzwerke vor Ort und der fruehen Hilfen. Die Elternkompetenz kann so langfristig gestaerkt und ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen besser gefoerdert werden.

Aber wo Licht ist, faellt auch Schatten: Vor allem sind die ungeklaerten Finanzierungsfragen im Gesetzentwurf problematisch.

Auch sind die Vorschlaege, wie die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen vor Ort enger im Kinderschutz zusammenarbeiten koennen, nicht ausgereift. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.

Die Beteiligungs- und Beschwerdemoeglichkeiten von Betroffenen, vor allem von Kindern und Jugendlichen, muessen weiter gestaerkt werden. Die bisherigen Ergebnisse der Runden Tische Heimerziehung und sexueller Missbrauch zeigen hier Handlungsbedarf. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher, im weiteren Verfahren zu pruefen, wie Ombudsstellen in der Jugendhilfe verankert werden koennen.

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