Caren Marks / Christel Humme: Gutachten bestaetigt Bedenken gegen Betreuungsgeld

Anlaesslich der Veroeffentlichung des Rechtsgutachtens der
Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms zum
Betreuungsgeld erklaeren die familienpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks sowie die Sprecherin der
Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:

Das neue Gutachten bestaetigt die zahlreichen Bedenken gegen die
Einfuehrung eines Betreuungsgeldes.

Das Betreuungsgeld, das fuer den Verzicht auf die
Inanspruchnahme eines Kitaplatzes gezahlt werden soll, ist laut
Gutachten „verfassungsrechtlich prekaer“ und foerdert tradierte
Rollenmuster. Die Geldleistung wuerde dem Gleichstellungsgebot
des Grundgesetzes zuwiderlaufen.

Die Gutachterin spricht davon, dass der Gesetzgeber Impulse
vermeiden muss, „die Familienmitglieder zu einem riskanten
Entscheidungsverhalten zu veranlassen.“ Die Inanspruchnahme des
Betreuungsgeldes wuerde Eltern von Erwerbstaetigkeit fernhalten
und einer erhoehten Armutsgefaehrdung aussetzen.

Das Betreuungsgeld stellt auch keineswegs „Wahlfreiheit“ her,
wie rueckwaertsgewandte Politikerinnen und Politiker der Union
oft behaupten. Echte Wahlfreiheit fuer Familien gibt es nur
dann, wenn ausreichende und qualitativ hochwertige
Betreuungsplaetze fuer Kinder vorhanden sind.

Es ist unverantwortlich, wenn die Bundesregierung an der
geplanten Einfuehrung eines Betreuungsgeldes zum Jahr 2013 trotz
des nun vorliegenden Gutachtens weiterhin festhaelt.

Wir fordern daher die Bundeskanzlerin und die
Bundesfamilienministerin auf, der „Zuhausebleibpraemie“ endlich
eine Absage zu erteilen. Anstatt Milliarden fuer eine bildungs-
und gleichstellungspolitisch kontraproduktive Geldleistung
ausgeben zu wollen, muss die Bundesregierung in den Ausbau von
Kitas und Ganztagsschulen investieren.

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