Landidyll Hotels tagten mit zufriedenen Mitgliedern
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WeiterlesenNeue Verordnung für verbesserten Fußgängerschutz
EU macht Bremsassistent zur Pflicht
? Neue EU-Verordnung für mehr „Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern“
? Bremsassistenzsysteme verkürzen den Bremsweg
? Weitere EU-Verordnung macht Schleuderschutz ESP® ab November 2014 zur Pflicht
? Vorausschauendes Notbremssystem von Bosch geht 2010 in Serie
Seit dem 24.11.2009 müssen alle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugtypen in der EU serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Vom 24.02.2011 an gilt die Regelung für alle Neufahrzeuge. Diese Vorschriften sind Teil einer neuen EU-Verordnung, die den Schutz für Fußgänger im Straßenverkehr verbessern soll. Der Bremsassistent unterstützt bei Notbremsungen: Tritt der Fahrer ruckartig auf die Bremse, schließt das System auf eine Notsituation. Blitzschnell erhöht es den Bremsdruck und damit die Verzögerung. Dies verkürzt den Bremsweg und hilft, eine Kollision zu verhindern. Bei einer durchgängigen Ausstattung mit Bremsassistenzsystemen lassen sich EU-Untersuchungen zufolge in Europa jährlich bis zu 1 100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern vermeiden.
Bereits heute arbeitet die Industrie an vorausschauenden Systemen, die mit zusätzlichen Radar- und teilweise auch Videosensoren den Verkehr vor dem Fahrzeug erfassen. „Künftige Notbremssysteme interpretieren die Verkehrssituation und bieten dem Fahrer eine intelligente Bremsunterstützung“, sagt Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control. „Entsprechende Systeme werden in den kommenden Jahren in immer mehr Fahrzeugmodellen angeboten. 2010 geht ein solches System von Bosch bei Audi erstmals in Serie.“
Bremsassistenzsysteme reduzieren nicht nur die Verletzungsgefahr für Fußgänger, sie helfen auch bei der Vermeidung von Auffahrunfällen. Bosch-Auswertungen der GIDAS-Unfalldatenbank (German In-Depth Accident Study) zeigen, dass bei Auffahrunfällen mit Personenschaden in Deutschland gut ein Drittel der Fahrer vor der Kollision gar nicht bremst und die Hälfte der Fahrer nicht die volle Bremsleistung nutzt. Das vorausschauende Notbremssystem von Bosch unterstützt in drei Stufen. Mittels der Kollisionswarnung erkennt das System ein potenzielles Hindernis und warnt den Fahrer ? erst akustisch oder optisch, dann durch einen kurzen Bremsruck. Reagiert der Fahrer nun und bremst selbst, erhöht das System mit dem vorausschauenden Notbremsassistenten den Bremsdruck entsprechend, damit das Fahrzeug nicht auf das Hindernis prallt. Reagiert der Fahrer gar nicht und ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bremst das System kurz vor dem Aufprall mit maximaler Verzögerung selbst ab. Eine Bosch-Analyse der GIDAS-Daten zeigt, dass mit einem vorausschauenden Notbremssystem nahezu drei von vier Auffahrunfällen mit Personenschaden vermieden werden könnten.
Mit der EU-Verordnung zum verbesserten „Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ werden neben der Verpflichtung des Bremsassistenten auch strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme gültig. Dies soll die Verletzungsgefahr von Fußgängern oder Radfahrern bei Unfällen mindern. Die Verkehrssicherheit erhöhen will auch eine weitere Verordnung, die im August 2009 in Kraft getreten ist. Sie schreibt unter anderem für alle Fahrzeuge schrittweise bis November 2014 den verpflichtenden Einsatz des Elektronischen Stabilitäts-Programms (ESP®) vor. Nutzfahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab November 2015 auch mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.
Die Bosch-Gruppe ist ein international führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen. Mit Kraftfahrzeug- und Industrietechnik sowie Gebrauchsgütern und Gebäudetechnik erwirtschafteten rund 280 000 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2008 einen Umsatz von 45,1 Milliarden Euro. Die Bosch-Gruppe umfasst die Robert Bosch GmbH und ihre mehr als 300 Tochter- und Regionalgesellschaften in über 60 Ländern; inklusive Vertriebspartner ist Bosch in rund 150 Ländern vertreten. Dieser weltweite Entwicklungs-, Fertigungs- und Vertriebsverbund ist die Voraussetzung für weiteres Wachstum. Pro Jahr gibt Bosch mehr als 3,5 Milliarden Euro oder acht Prozent vom Umsatz für Forschung und Entwicklung aus und meldet über 3 000 Patente weltweit an. Mit allen seinen Produkten und Dienstleistungen fördert Bosch die Lebensqualität der Menschen durch innovative und nutzbringende Lösungen.
Das Unternehmen wurde 1886 als „Werkstätte für Feinmechanik und Elektrotechnik“ von Robert Bosch (1861-1942) in Stuttgart gegründet. Die gesellschaftsrechtliche Struktur der Robert Bosch GmbH sichert die unternehmerische Selbständigkeit der Bosch-Gruppe. Sie ermöglicht dem Unternehmen, langfristig zu planen und in bedeutende Vorleistungen für die Zukunft zu investieren. Die Kapitalanteile der Robert Bosch GmbH liegen zu 92 Prozent bei der gemeinnützigen Robert Bosch Stiftung GmbH. Die Stimmrechte sind mehrheitlich bei der Robert Bosch Industrietreuhand KG; sie übt die unternehmerische Gesellschafterfunktion aus. Die übrigen Anteile liegen bei der Familie Bosch und der Robert Bosch GmbH.
Mehr Informationen unter www.bosch.com.
Rückfragen:
Stephan.Kraus@de.bosch.com
Das Auto ist eine Tabuzone für Multimedia-Handys
(Düsseldorf/Frankfurt, 26. November 2009) Moderne Mobiltelefone sind für viele Autofahrer weit mehr als ein bloßes Kommunikationsmittel. Die kleinen Multimediamaschinen dienen als Internetzugang, versorgen das Autoradio mit Musik oder werden als Navigationsgerät genutzt. In Anbetracht der vielen Zusatzfunktionen dürfen sich Autofahrer jedoch nicht darüber hinwegtäuschen lassen, dass die Handynutzung in Deutschland während der Fahrt generell verboten ist ? unabhängig davon, ob das Gerät zum Telefonieren, Navigieren oder zum bloßen Ablesen der Uhrzeit in die Hand genommen wird. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.
So ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt klar untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Die Rechtsprechung legt den Begriff der „Benutzung“ weit aus. Daher ist nicht nur das Telefonieren, das Verschicken von Kurzmitteilungen oder das Wählen einer Nummer verboten, sondern jegliche Nutzung einer Handy-Funktion. Dazu zählen auch der Gebrauch als Diktiergerät oder als Notizbuch, die Abfrage von Daten oder das Ablesen der Uhrzeit vom Display. Gleiches gilt für die Verwendung als MP3-Player. Und auch wenn Mobiltelefonhersteller gerne etwas anderes suggerieren, die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät ist in Deutschland ebenfalls verboten, wenn der Fahrer das Gerät hierfür in die Hand nimmt.
Das Handyverbot, erstreckt sich bereits auf die bloße Vorbereitung der Nutzung, womit schon das Aufnehmen und Halten des Geräts, um damit zu telefonieren, verboten ist. Das heißt, auch wer ein ausgeschaltetes Mobiltelefon in die Hand nimmt, um es für ein Telefonat einzuschalten, verstößt gegen das Handyverbot. Denn für die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit spielt es keine Rolle, ob ein Gespräch tatsächlich zustande kommt oder beispielsweise an einem entladenen Akku scheitert. Zudem umfasst das Handyverbot nicht nur reine Mobiltelefone. Auch Taschencomputer, Palm-Organizer oder Funkgeräte können darunter fallen, wenn diese über eine Zusatzfunktion verfügen, die es dem Benutzer zumindest theoretisch ermöglicht, in das Fernsprechnetz zu telefonieren. Geahndet werden Verstöße mit einem Bußgeld von 40 ? sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt legal nutzen möchte, kommt daher nicht um eine Freisprecheinrichtung herum. Denn wenn das Gerät zum Telefonieren nicht in die Hand genommen wird, ist das Führen von Telefonaten auch während der Fahrt erlaubt. Eine weitere Ausnahme vom Handyverbot: Ein Bußgeld darf nur dann verhängt werden, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist oder bei Kraftfahrzeugen der Motor läuft. Wer also beispielsweise bei einem kurzen Halt vor einer roten Ampel den Motor abstellt und dann das Handy benutzt, handelt im Rahmen des Erlaubten, unabhängig von der genutzten Funktion. Zumindest, solange er das Gerät noch vor dem Start des Motors wieder aus der Hand legt.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.
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