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Jetzt Pickerlwechsel in Österreich, der Schweiz und Tschechien
Maut
ADAC: Ab 1. Februar an neue Jahresvignette denken
Wer in den nächsten Tagen nach Österreich, in die Schweiz oder nach Tschechien fährt, sollte eine gültige Vignette besitzen. Die Jahresvignetten 2009 laufen am 31. Januar ab. Wer ab dem 1. Februar mit der alten Vignette in eine Kontrolle gerät, riskiert eine empfindliche Geldbuße.
Die österreichische Jahresvignette für Pkw kostet 76,20 Euro. Der Preis für eine Zwei-Monatsvignette beträgt 22,90. Für das Zehn-Tagespickerl muss man 7,90 Euro zahlen. Motorradfahrer erhalten die Jahresvignette 2010 für 30,40 Euro, die Zwei-Monatsvignette für 11,50 Euro und die Zehn-Tagesvignette für 4,50 Euro.
Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrads anzubringen. Im Pkw muss die Vignette an die Innenseite der Windschutzscheibe, etwa am linken Rand, oder hinter den Rückspiegel geklebt werden. Das Anbringen auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist laut Mautordnung nicht gestattet. Wer auf der Autobahn oder mautpflichtigen Schnellstraße ohne Vignette unterwegs ist, muss im Extremfall mit einer Geldstrafe von 3000 Euro rechnen. Nur Pickerlsünder, die an Ort und Stelle eine Ersatzmaut von 120 Euro entrichten, bleiben straffrei.
Auto- und Motorradfahrer, die die Schweizer Autobahnen und Schnellstrassen benutzen möchten, zahlen für eine Jahresvignette 27,50 Euro. Ohne gültige Vignette droht eine Geldbuße von 65 Euro.
Die tschechische Jahresvignette für Pkw bis zu 3,5 Tonnen kostet 47 Euro, die Monatsvignette 14 Euro und die Zehn-Tagesvignette, die erstmalig die Sieben-Tagesvignette ablöst, zehn Euro. Wer ohne gültige Vignette unterwegs ist, zahlt umgerechnet rund 200 Euro Strafe.
Motorräder sind nicht vignettenpflichtig.
Vignetten für Österreich, Tschechien und der Schweiz sind in allen ADAC-Geschäftsstellen, ADAC-Vertretungen und im Internet unter www.adac/shop.de erhältlich.
ADAC: Betriebskosten verschlingen 20 Prozent der Maut-Einnahmen
Der ADAC erteilt den wiederholten Vorstößen aus Politik und Wirtschaft nach Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland eine entschiedene Absage. „Maut-Befürworter wie der Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm irren gewaltig, wenn sie für eine Straßennutzungsgebühr eintreten“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar. „Es ist ein billiges Argument, mit einer Maut auch ausländische Pkw-Fahrer abkassieren zu wollen, denn sie werden es längst. Was immer vergessen wird: Eine Pkw-Maut in Deutschland träfe vor allem die deutschen Autofahrer, denn sie würden finanziell noch stärker belastet, als dies heute schon der Fall ist. Der ADAC wird alles in seiner Macht stehende tun, diese Ungerechtigkeit zu verhindern“, so Becker weiter. Nach Informationen des Clubs wird über eine Maut nicht nur auf dem Verkehrsgerichtstag diskutiert, auch eine Kommission der Bundesregierung befasst sich seit geraumer Zeit mit möglichen Modellen eines künftigen Wegezolls. Zudem will Baden-Württembergs designierter Ministerpräsident Mappus mit aller Macht eine Maut-Initiative auf den Weg bringen.
Laut ADAC gibt es jedoch kein einziges Argument, das eine Maut rechtfertigt ? im Gegenteil. So zielt das unter Maut-Befürwortern beliebte Argument, ausländische Pkw-Fahrer für die Nutzung der Autobahnen zur Kasse zu bitten, ins Leere. Ausländer bezahlen über die beim Tanken in Deutschland anfallende Mineralölsteuer doppelt so viel wie sie an Kosten verursachen. Somit zählt diese Nutzergruppe bereits heute zu den Nettozahlern in den deutschen Bundeshaushalt. Nicht realisierbar ist zudem die Zusage der Maut-Anhänger, wonach ausländische Pkw-Fahrer 20 Prozent der Maut-Einnahmen erbringen können, da ihr Anteil an der Gesamtfahrleistung auf deutschen Autobahnen lediglich bei fünf Prozent liegt.
Die im Zusammenhang mit einer Maut-Einführung diskutierte finanzielle Entlastung der Autofahrer an anderer Stelle ist nach Ansicht des ADAC unrealistisch. Vielmehr geht es dem Staat darum, angesichts gähnender Leere in den Kassen eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Auch in puncto Effizienz ist die jetzige finanzielle Beteiligung der Autofahrer über Mineralöl- und Kfz-Steuer einer Nutzungsgebühr klar überlegen. Während etwa die Erhebung der Mineralölsteuer den Staat praktisch kein Geld kostet, müssten von den möglichen Maut-Einnahmen rund ein Fünftel für Betrieb und Unterhalt eines Erfassungssystems aufgewendet werden.
Fatale Folgen hätte eine Autobahngebühr für die Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Würde nur jeder fünfte Autofahrer statt der Autobahn die Landstraße benutzen, wären jährlich 350 Verkehrstote und 13 000 Verletzte zusätzlich zu beklagen.
Fahrausbildung stärker auf junge Menschen ausrichten
ADAC: Hauptunfallursache ist zu hohe Risikobereitschaft
Trotz zahlreicher Maßnahmen ist die Unfallbeteiligung der 18- bis 25-Jährigen nach wie vor überdurchschnittlich hoch. Die Gründe dafür liegt in der mangelnden Gefahrenwahrnehmung, mitunter aber auch in der Selbstüberschätzung junger Menschen. Nach Ansicht des ADAC muss deshalb nach Möglichkeiten gesucht werden, die Auffälligkeit dieser Altersgruppe im Unfallgeschehen zu reduzieren. Dies könnte etwa durch eine weitere Verbesserung der Fahrausbildung geschehen. Das begleitete Fahren mit 17 kann das Anfängerrisiko durch den kontrollierten Aufbau von Fahrpraxis mildern. Dem individuellen Risikoverhalten müssen verbindliche Ausbildungsinhalte beim Erwerb des Führerscheins gegenüber gestellt werden, die auch das für Jugendliche typische Mobilitätsverhalten berücksichtigen. Erfahrungen aus dem Ausland belegen, dass eine veränderte Fahrausbildung, zum Beispiel die sogenannte Mehrphasenausbildung in Österreich das Unfallrisiko in der gesamten Zielgruppe drastisch senken kann.
Der 48. Verkehrsgerichtstag in Goslar wird über die Erfahrungen und Auswirkungen der neu geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen in einem eigenen Arbeitskreis diskutieren. Dabei dürften im Vordergrund die Ergebnisse aus den beiden Modellversuchen „Begleitetes Fahren mit 17“ und „Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger“ stehen.
Insbesondere das Begleitete Fahren scheint bei vielen Fahranfängern Akzeptanz zu finden und die Sicherheit zu erhöhen. Der ADAC spricht sich dafür aus, nicht bei einer solchen freiwilligen Komponente stehen zu bleiben, sondern weitere Ansätze für eine bessere Ausbildung zu diskutieren. Positive Erfahrungen aus dem Ausland müssen dabei einfließen.
ADAC-Jurist im Arbeitskreis: Stephan Miller
Telefon: (0 89) 76 76-61 29, Fax: -25 99; Mobil: 0172 891 14 20
E-Mail: stephan.miller@adac.de
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