Ein grundlegender Wandel zu einem grünen Leitbild für Industrie und Wirtschaft ist dringend notwendig

Berlin (pressrelations) –

Ein grundlegender Wandel zu einem grünen Leitbild für Industrie und Wirtschaft ist dringend notwendig

Öko-Institut: Heute internationale Jahrestagung zu „Nachhaltiger Industriepolitik für Europa“ / Appell an Brüssel

Die europäische Industriepolitik steht angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise, des drohenden Klimawandels und der knappen Ressourcen vor neuen Herausforderungen. Ein grundlegender Strukturwandel hin zu einer „grünen“ Wirtschaft ist dringend notwendig und bleibt ohne Alternative. Die Industriepolitik muss sich dabei zu einem Herzstück nachhaltigen Wirtschaftens entwickeln. Zu dieser Einschätzung kommt das Öko-Institut, eine der europaweit führenden Umweltforschungseinrichtungen, bei der heutigen Jahrestagung in Brüssel. Die internationale Konferenz beschäftigt sich mit dem Thema „Nachhaltige Industriepolitik für Europa“.

Mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie hochrangigen Referenten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutieren die Wissenschaftler aus dem Öko-Institut darüber, wie weit sich die Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes mit der Wettbewerbsfähigkeit verbinden lassen. Den Eröffnungsvortrag hält Günter Verheugen, Vize-Präsident der Europäischen Kommission und EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie.

Die Krise als Chance für die Umwelt
Aus Sicht des Öko-Instituts birgt die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise auch eine Chance für die Umwelt. „Gerade in der Krise ist ein Umsteuern hin zu einer umwelt- und klimaverträglichen Wirtschaftsweise nicht nur notwendig, sondern auch möglich“, sagt Christian Hochfeld, Mitglied der Geschäftsführung im Öko-Institut und Experte für nachhaltiges Wirtschaften. „In Deutschland wie eigentlich überall in Europa haben wir aber bisher weitestgehend die Chance verpasst, die Krise zum wirklichen Umlenken zu nutzen“, sagt er. „So fehlen beispielsweise überzeugende Instrumente, um Alternativen zur Abwrackprämie anzubieten“, kritisiert der Öko-Instituts-Experte.

Was muss sich also ändern?
Mittel- und langfristig geht es aus Sicht der Wissenschaftler bei der Industriepolitik um die aktive Begleitung jedes einzelnen Industriesektors in eine CO2-freie Wirtschaftsweise, die zudem die Ressourcen im Kreislauf nutzt. Das ist weit mehr als eine Förderung der Umwelttechnologien.

„Wir brauchen eine dritte industrielle Revolution. Dazu muss der Staat den Primat der Politik wiedererlangen und die Politik ihre Aufgabe ernst nehmen, zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu setzen. Ohne diese läuft der freie Markt ins Leere“, sagt Christian Hochfeld. Ein negatives Beispiel hierfür: Die unzureichenden Zielvereinbarungen auf EU-Ebene für CO2-Emissionen bei Autos, die weder zu einem wirksamen Klimaschutz noch zu einer zukunftsfähigen Marktpositionierung deutscher und europäischer Automobilkonzerne führte.

Vorteile: Kostenersparnis und Wettbewerbsvorsprung
Neben schmerzhaften Umbrüchen wird es nach Einschätzung der Wissenschaftler auch durchaus erwünschte positive Auswirkungen geben:

„Eine ambitionierte, nachhaltige Industriepolitik muss als treibende Kraft für Innovationen genutzt werden. Sie kann Vorreiter-Unternehmen somit einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen“, sagt der Öko-Instituts-Experte. Weitere Vorteile einer nachhaltigen Wirtschaftsweise: sinkende Kosten durch Energieeinsparungen und verringerte Abhängigkeit von knapper werdenden Rohstoffimporten.

Forderungen für die notwendige wirtschaftliche Umstrukturierung in der EU kommen auch von den Vereinten Nationen: Im Rahmen der Initiative zu einem „Global Green New Deal“ fordern die UN-Organisationen und die Leitung des Umweltprogramms von Europa, mindestens ein Drittel aller Konjunktur- und Rettungspakete in der Krise für den Umbau der Wirtschaft zu nutzen. Davon ist Brüssel noch weit entfernt.

Appell an Brüssel
Das Öko-Institut fordert Brüssel zu einem grundlegenden Umdenken in der Industrie- und Wirtschaftspolitik auf. Dringend notwendig ist die für das kommende Jahr geplante Revision der Lissabon-Strategie und die damit verbundene Suche nach einem neuen, funktionierenden industrie-politischen Leitbild. „Die Lissabon-Strategie hat in Bezug auf eine CO2-freie und ressourcenschonende Wirtschaft kaum Fortschritte gebracht“, fasst Christian Hochfeld zusammen. „Nur wenn ein neues industriepolitisches Leitbild konsequent ehrgeizige Ziele und Strategien in Bezug auf die langfristige Dekarbonisierung der Wirtschaftssektoren und die Schonung der natürlichen Ressourcen in den Vordergrund stellt, ist die Industriewende machbar. Nur so lässt sich auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit in Europa sichern.“

Mehr Informationen zu der internationalen Jahrestagung des Öko-Instituts: www.oeko.de/jahrestagung. Im Nachgang veröffentlicht das Institut hier auch Tagungsunterlagen, Präsentationen und Dokumente.

Lesen Sie mehr über die Positionen des Öko-Instituts zum Thema „Nachhaltige Industriepolitik für Europa“:

Jahresbericht 2008-2009
www.oeko.de/jahresbericht

„Ist die Krise eine Chance? Für Herausforderungen der Zukunft muss Industriepolitik nachhaltig gestaltet werden“ –
Artikel aus der eco@work-Ausgabe von Oktober 2009
www.oeko.de/files/e-paper/091029/application/pdf/093_08-11_wissen1.pdf

eco@work-Ausgabe von Oktober 2009
www.oeko.de/files/e-paper/091029/application/pdf/093_epaper.pdf

AnsprechpartnerInnen:

Christian Hochfeld
Mitglied der Geschäftsführung
Öko-Institut e.V., Büro Berlin
Telefon +49/(0)30/40 50 85-385
c.hochfeld@oeko.de

Für die Interviewvermittlung:
Christiane Rathmann
Pressesprecherin im Öko-Institut e.V.
Telefon +49 (0)761/452 95-22
Mobil +49 0160-5 33 33 55
c.rathmann@oeko.de

Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten. Mehr unter www.oeko.de.

Interesse, Mitglied zu werden? Info unter www.oeko.de/ mitmachen.

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Inkrafttreten des 3. EU-Energiebinnenmarktpaketes: Eigentumsrechtliche Entflechtung vom Tisch

Bochum (pressrelations) –

Energiewirtschaftsrecht | 3. EU-Energiebinnenmarktpaket

Eigentumsrechtliche Entflechtung vom Tisch ? Herausforderungen bleiben bestehen

Inkrafttreten des 3. EU-Energiebinnenmarktpaketes

Mehr Wettbewerb, eine Verbesserung der Versorgungssicherheit und die Stärkung von Verbraucherrechten: Dies sollen die wesentlichen Vorteile des 3. Energiebinnenmarktpakets sein. Aus Sicht der vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen wäre hingegen vor allem die für Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber geplante eigentumsrechtliche Entflechtung ein Schlag ins Kontor gewesen. Auch wenn diese letztlich keinen Eingang in das Gesetzespaket gefunden hat, kommen auf die Unternehmen durch die neuen Vorgaben dennoch jede Menge Herausforderungen zu.

Bochum / Essen, 5. November 2009 – Energierecht ist längst keine rein nationale Angelegenheit mehr. Der den Klimawandel beeinflussende CO2-Ausstoß beschäftigt die Welt genauso wie die Frage einer gesicherten Energieversorgung. Auch die Nutzung der Atomenergie, die unterirdische CO2-Speicherung oder die Nutzung von Elektroautos lassen sich aus den international geführten energiewirtschaftlichen beziehungsweise politischen Diskussionen nicht mehr wegdenken.

„Zahlreiche energiewirtschaftliche Herausforderungen und Probleme ergeben sich insbesondere auch aus europarechtlichen Vorgaben und Strukturen“, erklärt Dr. Christian Stenneken, Partner im Bereich Energierecht der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte. So ist beispielsweise die Frage, welche Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten und zur Erreichung eines integrativen europäischen Binnenmarktes ergriffen werden müssen, längst nicht abschließend beantwortet. Vielmehr zeigt das kürzlich verabschiedete 3. Energiebinnenmarktpaket (siehe Details unten), dass die Liberalisierung der Energiemärkte aus Sicht von Europäischer Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament noch immer nicht abgeschlossen ist.

Entflechtung die kritischste Frage
„Ein Hauptstreitpunkt im Gesetzgebungsverfahren war bis zuletzt die Frage der Entflechtung von Fernleitungs- beziehungsweise Übertragungsnetzbetreibern, die zu vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen gehören. Also zu Energieversorgungsunternehmen, die beispielsweise Gas- oder Stromleitungsnetze betreiben und zugleich im Bereich der Stromerzeugung beziehungsweise Gasgewinnung oder Energieversorgung tätig sind“, erläutert Dr. Christian Stenneken.

Wie Energieversorgungsunternehmen vorgehen können
? Im Detail sieht die nun geltende Entflechtungsregelung wie folgt aus: Energieerzeugung und Netzbetrieb können entweder durch eine vollständige eigentumsrechtliche Trennung oder, zweitens, durch Abgabe des Netzbetriebs an einen vom vertikal integrierten Konzern unabhängigen Netzbetreiber (Independent System Operator – „ISO“) voneinander separiert werden.
? Die dritte Möglichkeit besteht in der Schaffung eines unabhängigen Übertragungs- beziehungsweise Fernleitungsnetzbetreibers (Independent Transmission Operator – „ITO“). Dieser gehört zwar zum Mutterkonzern, ist aber in Organisation und Betriebsführung unabhängig vom Versorgungs- beziehungsweise Erzeugungsbereich.

„Die Fernleitungs- und Übertragungsnetzbetreiber sind damit im Ergebnis von der allseits befürchteten Verpflichtung zur eigentumsrechtlichen Entflechtung verschont geblieben“, so Dr. Christian Stenneken. „Gleichwohl stellen die Entflechtungsvorgaben die Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Insbesondere auch Speicherbetreiber werden sich künftig mit der Frage der Entflechtung zu beschäftigen haben, da das Binnenmarktpaket auch für diese konkrete Entflechtungsregelungen enthält.“ Die Entflechtungsvorgaben für Verteilnetzbetreiber, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen gehören, wurden durch das 3. Energiebinnenmarktpaket im Wesentlichen nicht verändert, allerdings hinsichtlich einiger Entflechtungsdetails verschärft.
? So muss künftig beispielsweise sichergestellt sein, dass der Verteilnetzbetreiber auch über die Ressourcen (etwa Personal, Geldmittel, technische Einrichtungen) verfügt, die für eine unabhängige Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Zudem müssen die Kommunikation und der Auftritt des Verteilnetzbetreibers so beschaffen sein, dass eine Verwechselung mit dem Versorgungsbereich des Unternehmens ausgeschlossen ist. Dies verlangt beispielsweise einen eigenen Internetauftritt und ein eigenes Firmenlogo des Verteilnetzbetreibers.

Geltung der Vorgaben ab 2011
Die das 3. Energiebinnenmarktpaket enthaltenden Richtlinien und Verordnungen wurden am 14. August 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung, mithin am 3. September 2009, in Kraft getreten. Obwohl die Verordnungen unmittelbar wirken, das heißt nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gelten die Verordnungen erst ab dem 3. März 2011. Die gleiche Frist gilt für die Richtlinien, die innerhalb von 18 Monaten, also ebenfalls bis zum 3. März 2011, von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Damit die Umsetzung reibungslos erfolgt, hat die Europäische Kommission die Veröffentlichung so genannter Interpreting Notes angekündigt, welche den Mitgliedstaaten als unverbindliche Auslegungshilfe bei der Umsetzung der Richtlinien dienen sollen. Die für die Entwicklung der Interpreting Notes zuständige Generaldirektion Energie und Verkehr (GD TREN) der Europäischen Kommission hat dafür Anfang September 2009 erste Entwürfe der Auslegungshilfen an die Mitgliedstaaten zur Kommentierung versandt. Wann mit einer Veröffentlichung der final abgestimmten Interpreting Notes zu rechnen ist, wurde von der Kommission bislang nicht mitgeteilt.

3. Energiebinnenmarktpaket im Detail
Das erstmals im September 2007 von der Europäischen Kommission vorgestellte 3. Energiebinnenmarktpaket für Strom und Gas soll zu einer Förderung des Wettbewerbs beitragen und die – nach Ansicht der Europäischen Kommission noch unzureichende – Liberalisierung der Energiemärkte voran treiben. Nach verschiedenen Modifikationen und Änderungen durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat verabschiedete der Europäische Rat das Maßnahmenpaket am 25. Juni 2009. Es besteht aus den folgenden fünf Richtlinien beziehungsweise Verordnungen:
? Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG
? Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG
? Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
? Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003
? Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005

Ziel des Energiebinnenmarktpakets ist unter anderem eine effektivere Trennung des Netzbetriebs von der Energieerzeugung zu erreichen, die Versorgungssicherheit zu verbessern, die Befugnisse der Regulierungsbehörden zu stärken, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Übertragungs- und Fernleitungsnetzen sowie Speicher- und LNG-Anlagen (LNG, Liquefied Natural Gas, Flüssigerdgas) zu ermöglichen und die Verbraucherrechte zu erweitern. So soll ein Lieferantenwechsel künftig innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. Zudem sieht das Maßnahmenpaket eine verbesserte Information der Kunden über ihren Energieverbrauch und die Energiekosten vor, die Anreize für Energieeinsparungen setzen sollen. Der gleiche Zweck soll durch die Einführung intelligenter Messsysteme erreicht werden.

Informationen im Internet: www.aulinger.eu

Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.

Pressekontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu, Internet: www.aulinger.eu

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TÜV NORD Systems baut Position bei Werkstoffprüfungen aus

Hannover (pressrelations) –

TÜV NORD Systems baut Position bei Werkstoffprüfungen aus

TÜV NORD Systems hat die Position im Bereich zerstörungsfreier Werkstoffprüfungen am Rhein und Ruhr deutlich ausgebaut: Das Unternehmen hat jetzt die GWQ Gesellschaft für Werkstoffprüfung und Qualitätssicherung übernommen. GWQ bietet seit mehr als 20 Jahren zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen an. Das Unternehmen mit über 60 Mitarbeitern erwirtschaftet an den Standorten Moers und Herten einen Umsatz von 5,8 Millionen Euro im Jahr 2008.

?Wir freuen uns, dass wir nun neben Hamburg, Hannover und Leuna eine starke Position im Ruhrgebiet haben werden?, sagt Rudolf Wieland, Geschäftsführer von TÜV NORD Systems. Mit der strategischen Partnerschaft baut TÜV NORD Systems seine deutliche Marktbedeutung bei zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen weiter aus. Durchstrahlungs-, Ultraschall-, Magnetpulver- sowie PMI-Verwechslungsprüfungen gehören zum Angebotsspektrum von GWQ. Darüber hinaus sind die Verfahren Radioskopie und Phased Array im Einsatz.

Für GWQ-Kunden erschließen sich Sonderprüfverfahren wie Schallemissions- und Wirbelstromprüfungen, welche TÜV NORD MPA Leuna anbietet. Zudem steht die gesamte Angebotspalette klassischer Prüfdienstleistungen und Engineering-Tätigkeiten im Anlagenbau der TÜV NORD Gruppe Kunden von GWQ offen.

Die TÜV NORD Gruppe wird durch den neuen Partner Kunden flächendeckend auch im Westen Deutschlands betreuen und den Markt langfristig entwickeln. Zum anderen erwartet es Synergieeffekte bei Entwicklungskosten für neue Prüfverfahren. Zudem ist man zuversichtlich, aufgrund bestehender Kundenbeziehungen von GWQ neue Kunden für Dienstleistungen der gesamten Gruppe erschließen zu können.

Geschäftsführer von GWQ sind Günter Jakert, schon bislang Geschäftsführer von GWQ, sowie Horst-Lorenz Halliger.

Die TÜV NORD Gruppe hatte 2006 ein Wachstumsprogramm verabschiedet; mit diesem sollten Unternehmenszukäufe im Wert von 250 Millionen Euro realisiert werden. Das Unternehmen setzt auf langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit mit den neuen Unternehmen im Verbund der Gruppe. In den vergangenen Jahren wurden erfolgreich neben anderen die Unternehmen DMT in Essen, Verebus Engineering in den Niederlanden sowie INCOK in Korea in die TÜV NORD Gruppe integriert.

Über die TÜV NORD Gruppe
Die TÜV NORD Gruppe ist mit über 8.400 Mitarbeitern, davon mehr als 6.600 mit technisch-naturwissenschaftlichem Hintergrund, einer der größten technischen Dienstleister in Deutschland. Ebenso ist sie in über 70 Staaten Europas, Asiens, Afrikas und Amerikas tätig. Die führende Marktposition verdankt die Gruppe ihrer Kompetenz und einem breiten Beratungs-, Service- und Prüfspektrum in den Geschäftsbereichen Mobilität, Industrie Services, International, Rohstoffe sowie Bildung und Personal. Ihr Leitmotiv: ?Wir machen die Welt sicherer?.
www.tuev-nord.de

Über GWQ
GWQ ist eine Materialprüfungsgesellschaft mit Sitz in Moers. GWQ arbeitet vorwiegend für Unternehmen aus den Branchen Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau, Kraftwerke, Chemie und Petrochemie sowie Halbzeug- und Gusshersteller. Das Prüflabor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert, hält ein SCC-Zertifikat für den Bereich zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen und ist nach KTA 1401 Qualitätssicherung anerkannt.
www.gwq-werkstoffpruefung.de

Jochen May
TÜV NORD AG
Konzern-Kommunikation
Am TÜV 1 ? 30519 Hannover
Telefon 0511 986-1324
Fax 0511 986-28991324
mailto:jmay@tuev-nord.de
Web www.tuev-nord.de

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Deutsch-Indisches Energieforum vereinbart weitere Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit

Berlin (pressrelations) –

Deutsch-Indisches Energieforum vereinbart weitere Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit

Datum: 5.11.2009

Unter dem Vorsitz des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, hat am 4. November 2009 die dritte Sitzung des Deutsch-Indischen Energieforums in Berlin stattgefunden. An dem Forum nahmen eine große indische Delegation mit Vertretern aus Regierung, Verbänden und Unternehmen, die von dem Staatssekretär im indischen Energieministerium, H.S. Brahma, geleitet wurde, sowie zahlreiche Vertreter der deutschen Wirtschaft teil. Das Deutsch-Indische Energieforum wurde von Bundeskanzlerin Merkel und dem indischen Premierminister Manmohan Singh anlässlich seines Deutschlandbesuchs im April 2006 gegründet.

Die dritte Sitzung des Forums behandelte eine Vielzahl gemeinsamer Projekte im Energiebereich. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind Modernisierung thermischer Kraftwerke, dezentrale Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien, Energieeffizienz sowie Projekte im Rahmen des Clean Development Mechanism nach dem Kyoto-Protokoll. Beide Staatssekretäre würdigten die enge und vertrauensvolle Partnerschaft und die Aktivitäten der inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppen. Für die weitere Kooperation vereinbarten sie ein Programm mit Themen und Projekten, die in den Arbeitsgruppen weiter konkretisiert und umgesetzt werden sollen.

Staatssekretär Homann: „Eine Verstärkung der Energiezusammenarbeit zwischen Indien und Deutschland zum wirtschaftlichen Nutzen beider Seiten ist wegen des hohen Wachstumspotentials Indiens und der technologischen Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, aber auch angesichts der globalen Klimadiskussion aktueller denn je.“

Indien ist aufgrund seines anhaltend hohen Wirtschaftswachstums von 7 – 8 % jährlich inzwischen weltweit sechstgrößter Energieverbraucher. Um dieses Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten, will Indien die Energieerzeugung umfassend modernisieren und ausbauen. Hierzu kann Deutschland als bewährter Partner einen wichtigen Beitrag leisten.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen.html
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E-Mail: info@bmwi.bund.de

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