Schwarz-Gelb spielt ‚Schiffe versenken‘

Berlin (pressrelations) –

Schwarz-Gelb spielt „Schiffe versenken“

Zu der im Koalitionsvertrag beschriebenen Politik fuer den maritimen Standort und die deutsche Schifffahrt erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:

Die von der neuen schwarz-gelben Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierte Politik schwaecht den maritimen Standort in Deutschland und insbesondere unsere nationale Schifffahrt. Die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise angeschlagene Schifffahrt muss sehen, wie sie allein weiter kommt. Von Schwarz-Gelb hat sie offensichtlich nichts zu erwarten.

Im Gegensatz zu den bisherigen Ankuendigungen haben die Koalitionspartner im nun abgeschlossenen Koalitionsvertrag auf eine generelle Staerkung der maritimen Wirtschaft und der Binnenschifffahrt komplett verzichtet.

Auch die zunaechst zugesicherte Fortfuehrung der maritimen Konferenzen und die Rolle des maritimen Koordinators finden im Koalitionsvertrag keine Erwaehnung mehr. Auch die Zusicherung des Lohnsteuereinbehalts oder der Tonnagesteuer als Hilfe fuer die nationale Schifffahrt ist nach dem Koalitionsvertrag ersatzlos gestrichen.

Die Beispiele lassen sich fortfuehren: Die Fahrrinnenanpassung der Unterelbe, Weser und Ems finden sich im endgueltigen Koalitionspapier genauso wenig wieder wie der Ausbau der Bundeswasserstrassen fuer eine Befahrbarkeit mit modernen Schiffen fuer einen mindestens 2-lagigen Containerverkehr.

Dies alles zeigt nur eines: Schifffahrtspolitik soll unter Schwarz-Gelb nicht stattfinden. Union und FDP haben keine passenden Instrumente zur Ueberbrueckung der Wirtschafts- und Finanzkrise fuer die Schifffahrtsbranche, geschweige denn ein schluessiges Gesamtkonzept fuer den maritimen Standort Deutschland.

Fuer die SPD ist klar: Hier sind dringend Korrekturen notwendig. Dabei liefert das in der vergangenen Wahlperiode unter der Federfuehrung des BMVBS erstellte nationale Hafenkonzept eigentlich einen hervorragenden Leitfaden, an dem sich die neue Regierung orientieren koennte.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

Weiterlesen

Hausfrieden lieber nicht stören

München (pressrelations) –

Hausfrieden lieber nicht stören

Fristlose Kündigung durch Vermieter möglich

München 28.10.2009 ? Mieter haben in Deutschland einen umfassenden Kündigungsschutz. Bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens versteht der Gesetzgeber jedoch keinen Spaß. Hier sind fristlose Kündigungen möglich. „In schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter sogar auf eine Abmahnung verzichten“, sagt Xaver Kroner, geschäftsführender Vorstand des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern).

Nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB können sowohl Mieter als auch Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens kann eine solche Kündigung rechtfertigen. Im Regelfall ist diese nur nach einer vorausgegangenen erfolglosen Abmahnung möglich. Doch es gibt Ausnahmen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg darf der Vermieter einem Mieter kündigen, der andere Mietparteien erheblich beleidigt hat. Im vorliegenden Fall auch ohne Abmahnung, da weitere Beschimpfungen zu erwarten waren (LG Coburg Az.: 32 S 85/08).

Auch wiederholte nächtliche Polizeieinsätze wegen eines gewalttätigen Mieters können zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung führen (LG Hamburg Az.: 25 S 81/05).

Für das Amtsgericht Stuttgart war die vertragswidrige Hundehaltung ein Grund zur fristlosen Kündigung, da weitere Mieter und das Mietobjekt selbst beeinträchtigt waren (AG Stuttgart Az.: 4 C 171/08). Dem Mieter war die Hundehaltung wegen wiederholter Verunreinigung des Gemeinschaftsgartens durch Hundekot verboten worden. An dieses Verbot hatte er sich nicht gehalten.

Handelt der Mieter in seiner Wohnanlage mit Heroin, so berechtigt dies den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung (AG Pinneberg Az.: 68 C 23/02). Für das Gericht war die Störung des Hausfriedens so nachhaltig, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden konnte.
* * *
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.905.
* * *
Der Abdruck ist frei.
* * *

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Stollbergstraße 7, 80539 München
Telefon: (089) 29 00 20-0
Fax: (089) 228 59 40
Internet: www.vdwbayern.de
* * *
Ansprechpartner für die Medien:
Tobias Straubinger
Medienreferent
Telefon: (089) 29 00 20-305
E-Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de

ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Sabine Baudisch, Team ‚Bauen Wohnen‘
Telefon: (089) 67 91 72-0
E-Mail: sabine.baudisch@commendo.de
* * *
Im VdW Bayern sind 470 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen ? darunter 335 Wohnungsgenossenschaften und 88 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 560.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
* * *

Weiterlesen