Das Mischpreisverfahren für Stromhändler muss weg!

Die Bundesnetzagentur führte 2018 das Mischpreisverfahren ein. Dabei bekommen Stromhändler für zwei Leistungen Geld: einmal dafür, dass sie überhaupt lieferbereit sind. Und ein zweites Mal werden sie honoriert, wenn sie die Energie tatsächlich liefern.

Vorher bekamen Energiehändler nur Geld, wenn sie Strom tatsächlich verkauften.

Die Bundesnetzagentur hat die Entscheidung getroffen, den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie zu ändern. Die Analyse der Ursachen der extrem hohen Arbeitspreisgebote im Herbst 2017 hat gezeigt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus einer Weiterentwicklung bedurfte, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Notwendigkeit der Änderung. Homann weiter: Ziel der neuen Regelung ist es, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen.

In der Regel soll die Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass möglichst viele Unternehmen die Leitungsinfrastruktur in diesen Bereichen nutzen können, damit Verbraucherinnen und Verbraucher von Wettbewerb und günstigen Preisen profitieren.

Hier schließt sich Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG, der Einschätzung von Christoph Podewils an, Kommunikationschef bei Agora Energiewende, die bei FOCUS Online veröffentlicht wurde.

Der Energie-Profi nennt Gründe für die drei Zwischenfälle im Juni 2019, als das Stromnetz in Deutschland in eine kritische Situation kam. Es bestehe der Verdacht, dass Energiehändler im Juni mehr Strom verkauften als sie überhaupt liefern konnten.

Podewils kritisiert, dass die Bundesnetzagentur ein solches Vorgehen ermögliche. Das sei so seit dem Jahr 2018, als die Behörde das Verfahren geändert hat. Vorher bekamen Energiehändler nur Geld, wenn sie Strom tatsächlich verkauften. Das führte in Ausnahmesituationen zu extremen Preisanstiegen.

Beim Mischpreisverfahren können – theoretisch – Händler in einem ersten Schritt Lieferbereitschaft signalisieren, obwohl sie im Ernstfall nicht in der Lage sind, auch tatsächlich zu liefern. Dann würden sie zumindest einmal honoriert.

„Das ist zwar nicht legal. Aber die Stromhändler sind wohl so vorgegangen“, sagt Podewils. In gewisser Weise führe das Mischpreisverfahren zu einer Fehlsteuerung.

Für Bohlen ist das Mischpreisverfahren ein Geschenk für die Betreiber fossiler Großkraftwerke. Dass Händler mit zwei Preisstaffeln jonglieren können, geht natürlich zu Lasten der Endverbraucher.

So tragen Haushalte, klein- und mittlere Unternehmen die höheren Kosten für die Beschaffung von Strom. Diese haben sich von durchschnittlich 3,35 ct/kWh in 2016 um 34% auf 5,06 ct/kWh in 2018 erhöht. Das bedeutet für jeden Haushalt bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh/a Mehrkosten von 60,00 Euro pro Jahr. Das sind bei 40 Millionen Haushalten in Deutschland Mehrkosten von insgesamt 2.400.000.000 Euro. Auch der Klein- und Mittelstand ist, entsprechend dem individuellen Verbrauch gesamt von Mehrkosten in Höhe von 2.513.700.000 Euro betroffen.

Milliarden Euro, die wir als Verbraucher nie mehr wiedersehen werden!