Der Pakt, den es gar nicht gibt
Anlaesslich der Weigerung des Bundeskanzleramtes, dem Bundestag den „Pakt fuer Wettbewerbsfaehigkeit“ zur Verfuegung zu stellen, erklaert der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Roth:
Bundeskanzlerin Merkel stellt Rechte des Bundestages in Frage.
Ganz Europa spricht ueber einen Pakt, den es offenkundig aber gar nicht gibt. Zumindest, wenn man dem Bundeskanzleramt Glauben schenken darf. Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierte und vom franzoesischen Praesidenten Sarkozy unterstuetzte „Pakt fuer Wettbewerbsfaehigkeit“ wurde bis heute nicht dem Deutschen Bundestag zugestellt. Das Kanzleramt begruendet dies damit, dass es ein zwischen den Ressorts abgestimmtes, schriftlich fixiertes Dokument nicht gibt.
Wenn es kein Konzept eines Paktes gibt, was haben dann Kanzlerin Merkel und Praesident Sarkozy am vergangenen Freitag in Bruessel den Staatschefs vorgestellt? Eine nicht ausgereifte, nicht abgestimmte, aber dennoch offensichtlich sehr konkrete Idee mit sechs Forderungen, ueber die mittlerweile ganz Europa spricht.
Das Konzept war offensichtlich soweit gediehen, dass es auf dem Gipfel vorgestellt werden konnte – aber noch immer kann es dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt werden?
Dies ist nicht nur eine Brueskierung aller Parlamentarier, sondern ein Bruch aller gesetzlichen Vereinbarungen zwischen Bundesregierung und Bundestag, sollte es denn ein Papier geben, das an Vertreter europaeischer Regierungen oder auch EU-Institutionen weitergeleitet worden ist. Es stellt den beschaemenden Versuch der Volksverdummung dar zu behaupten, dass das, was auf einem Europaeischen Gipfel, in allen Mitgliedstaaten und im Europaeischen Parlament Gegenstand kontroverser Debatten ist, gar nicht existiert. Ausweislich der Verlautbarungen wurde auch juengst auf dem Treffen des „Weimarer Dreiecks“ darueber beraten. Wir fragen Frau Merkel, auf welcher Grundlage denn diskutiert wurde? Dies alles ist keine Petitesse.
Es geht um eine zentrale europapolitische Fragestellung, die insbesondere die Rolle des Bundestages beruehrt.
Offenkundig hat Frau Merkel vergessen, was uns das Bundesverfassungsgericht aufgetragen hat. Die demokratische Legitimation europaeischen Handelns muss stets durch den Deutschen Bundestag gesichert werden. Und das setzt eine fruehestmoegliche und umfassende Unterrichtung durch die Bundesregierung voraus. Die Bundeskanzlerin ist dazu wohl weder bereit noch in der Lage. Die SPD-Bundestagsfraktion wird das nicht hinnehmen.
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