Die Rechtsschutzversicherung – Risikoanalyse und Risikobewältigung

Warum eine Rechtsschutzversicherung? Recht bekommt man doch so oder so: Denken viele Bürger – und liegen damit falsch.
Jeder Bürger soll sein Recht bekommen. Und das vor allem ungeachtet hoher Kosten. Eine vernünftige Forderung. Denn wer weiß schon, ob er Recht hat? Und wenn ja, nach welchem Recht?

Für den Bürger ist es fast unmöglich, allein sein Recht zu finden. Zu zahlreich, zu unüberschaubar und zu kompliziert sind heutzutage Gesetze, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen.

Im Rechtsstaat ist der Rechtsanwalt meist unentbehrlich. Ohne Honorar kann er nicht tätig sein. Die Kosten sind dann für jeden Bürger sehr beträchtlich, ja teilweise unaufbringbar. Die Rechtsschutzversicherung bringt die notwendige finanzielle Sicherheit, die der Bürger bei der Suche nach dem Recht erwartet. Sie ist damit weit mehr als die Prozesskostenhilfe oder die private Rechtshilfe der Vereine und Verbände.

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Ohne die Rechtsschutzversicherung steht so manch einer vor der Alternative, entweder das finanzielle Wagnis eines Prozesses auf sich zu nehmen oder aber auf die Durchsetzung oder Verteidigung seiner Rechte zu verzichten. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Versicherte bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht zuerst an das Geld denken muss, sondern an den notwendigen juristischen beistand denken kann.

Trotz der 1980 in der heutigen Form eingeführten Prozesskostenhilfe und des Rechtsbeistands der Automobilclubs, der Mietvereine und der berufsständigen Verbände sowie der Gewerkschaften bleibt diese Rechtshilfe unvollständig.

Die Rechtsschutzversicherung

– trägt das schwer abschätzbare Kostenrisiko im Rahmen der Bedingungen für die rechtliche Interessenwahrnehmung
– gibt einen vertraglich gesicherten Rechtsanspruch auf Leistung
– zahlt neben den gesetzlich festgelegten Gebühren des für den Versichernsnehmer tätigen Rechtsanwaltes u. U. auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten u. a.
– fordert die gezahlten Kosten (Ausnahme: Kautionskosten) nicht zurück
– überwindet das Gefälle unterschiedlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse, indem sie den Kunden auch gegenüber einem unabhängigen einkommensstarken Gegner finanziell unabhängig sind
– hilft dem Versicherungsnehmer bei seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung.

Bildquelle: Peter von Bechen, www.pixelio.de
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