Die versicherte Gefahr Feuer in der Hausratversicherung

Feuer ist der größte Schrecken für Haus- und Wohnungsbesitzer. Mit der Hausratversicherung sollen die materiellen Schäden reguliert werden.
In den Bedingungen der Hausratversicherung VHB 2008 wird definiert, welche Bereiche der Begriff Feuer umfasst. Darunter fallen Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.

Der Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft verbreiten kann. Ein Brand ist versichert, wenn ein so genanntes Schadenfeuer entstanden ist. Vorraussetzung ist, dass sich der Brand aus eigener Kraft ausbreiten kann.

Eine offene Flamme ist keine Vorrausetzung, denn auch ein Schwelbrand kann sich aus eigener Kraft ausbreiten.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Abgesichert ist auch der Feuernutzwärmeschaden. Wenn Gegenstände, die der Wärme bestimmungsgemäß ausgesetzt sind, durch einen Fehler des Wärmeherdes in Brand geraten, ist der Schaden mit versichert.

Der Sengschaden hingegen ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es fehlt an der Ausbreitungsmöglich. Die Ausnahme ist, wenn ein Sengschaden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Blitzschlag entsteht.

Der Blitzschlag gehört mit zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn der Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache trifft. Überspannungsschäden können nur durch eine besondere Vereinbarung (Klausel 7111) in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Ansonsten unterliegen sie nur dem Versicherungsschutz, wenn Spuren eines direkten Blitzeinschlages an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen am Versicherungsobjekt entstanden sind.

Eine Explosion ist eine Kraftäußerung, die entsteht, wenn sich Gase oder Dämpfe schlagartig ausbreiten. Dieses kann mit einer Flammenwirkung einhergehen. Ebenso gehört die Implosion zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Sie entsteht, wenn durch einen inneren Unterdruck ein Hohlkörper zusammenfällt und dabei dann ein nach außen wirkender überdruck entsteht.

Folgeschäden durch die versicherten Gefahren gehören ebenfalls zum Versicherungsumfang, denn auch durch Löschwasser wird ein Schaden verursacht.

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