Erhöhung der Gerichtsvollzieherkosten um bis zu 30% sowie Einführung einer Erfolgsprovision. Bundesrat will motivierte Gerichtsvollzieher.

Die Ländekammer will nunmehr die Effizienz in der Zwangsvollstreckung erhöhen und hat mit ihrem Vorstoß einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung am 11.02.2011 vorgelegt.

Im Gerichtsvollzieherwesen von Deutschland bedarf es laut Bundesrat nunmehr einer Qualitätssteigerung. Diese soll durch Mehrkosten von bis zu 30% sowie einer Erfolgsprovision erreicht werden. Zum Hintergrund: Das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau deckt schon seit Jahrzehnten nicht mehr die Kosten der Gerichtsvollzieher. Alleine in Hessen, bei rund 331 Gerichtsvollziehern/innen entstehen dem Land Hessen Kosten in Höhe von rund EUR 82.350. Zur Deckung der Kosten werden aber nur EUR 41.016 eingenommen. Dies gibt eine Unterdeckung von über 49%. Im Bundesdurchschnitt liegt die Unterdeckung bei rund EUR 13.698. Ein inzwischen viel zu hoher Betrag für das Land Hessen. Auch alle anderen Bundesländer haben hier eine Unterdeckung. Das Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand sowie der geringen Erfolgsaussicht haben hier wohl zu diesem Vorstoß geführt. Es stellt sich nur die Frage ob denn durch die Einführung der erhöhten Gebühren sowie der Erfolgsgebühr, ca. 5%, die Effizienz erhöht wird. Das Inkasso Unternehmen Agens WFI Inkasso, ansässig in Offenbach am Main, Inhaber Thomas Buck, Inkassomandatar, sieht hier außer der Mehreinnahme für die Länder auf diesem Wege keine Verbesserung der Qualität da es sehr gute aber auch sehr schlechte Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen gibt. Eine erhöhte sowie bessere Beitreibung ist doch allen ernstes nicht mit höheren Gebühren oder einer Erfolgsgebühr zu erreichen. Die Probleme liegen doch an einer anderen Stelle. Wer schon einmal sich in die tiefen der Zwangsvollstreckung begeben hat kennt die Tücken des Systems. Zum einen sind die Gerichtsvollzieher mit viel zu wenig Rechten ausgestattet, zum anderen fehlt es an genug Personal. Es liegt meistens nicht am Leistungswillen sondern vielmehr an der Gesetzgebung. Ein Zwangsvollstreckungsauftrag der von Agens WFI Inkasso erteilt wird kann immer nur ein Auftrag sein. Sollte sich im laufe der Vollstreckung jedoch etwas nützliches ergeben wie z. B. die Pfändung eines Fahrzeugs oder Sparkontos, oder einer Lebensversicherung so wird der Auftrag zurückgegeben und es muss ein gesonderter Auftrag, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zunächst beantragt werden. Nicht nur, dass hier sehr viel Zeit verloren geht, nein auch die Gebühren schlagen wieder voll zu. Ein System das den Gerichtsvollziehern mit Sicherheit, genauso wie der Inkassobranche, gegen den Strich geht. Hier loben wir das Gerichtsvollzieherwesen in Belgien. Hier sind die Gerichtsvollzieher mit allen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung ausgestattet. Ein Auftrag und alles wird unternommen um hier erfolgreich sein zu können. Dort können die Gerichtsvollzieher die KFZ Zulassungsstelle abfragen, die Versicherungen und Bausparkassen, die Konten der Schuldner, das Arbeitsamt sowie Sozialamt abfragen. Dort entwischt ein Schuldner nicht dem System wie es bei uns möglich ist. Im deutschen Gerichtsvollzieher- und Zwangsvollstreckungsrecht sind ungeahnte Hürden und Kosten erst einmal zu bewältigen. Somit zeigt sich wieder einmal, dass Inkasso mit Erfolg nicht nur von einem guten Inkasso Unternehmen anhängt sondern auch hier von einem guten Rechtssystem abhängt. Ob denn diese mit Mehrkosten und einer Erfolgsgebühr zu steigern ist hält Buck für sehr fragwürdig. Im Jahr 2008 hat der Justizminister von Baden-Württemberg, Professor Goll, schon damals in einem Symposium dargelegt, dass alleine die Erhöhung, ohne erweiterte Ausgestaltung der Möglichkeiten für Gerichtsvollzieher nicht zu einem bessern Ergebnis führen kann. Ob denn das in 2008 diskutierte Beleihungsmodell dessen Realisierung von den Ländern mehrheitlich angestrebt wird, eine grundlegende Umstrukturierung des Gerichtsvollzieherwesens beinhaltet, die durch die Einführung eines geordneten Wettbewerbs zwischen Gerichtsvollziehern, die als beliehene Private tätig werden, eine erhebliche Steigerung der Effektivität der Zwangsvollstreckung erwarten lässt, ist fraglich. Ob und wann die angestrebte Reform bundesrechtlich umgesetzt wird, ist allerdings derzeit nicht abzusehen. Die derzeitige Systematik der Gesetzgebung beeinträchtigt aus Sicht der Inkassobranche den Nutzen und Aufwand. Mehr Informationen unter http://agens-wfi-inkasso.de

Offenbach den, 15.02.2011

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