Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Gast beim Bundesverfassungsgericht
Eine Delegation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter Leitung seines Präsidenten Jean-Paul Costa hat am Montag, dem 28. März 2011, das Bundesverfassungsgericht besucht. In den Fachgesprächenzwischen den Gästen und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde zunächst der Gewaltenteilungsgrundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung („judical self-restraint“)erörtert. Weitere Themen der Arbeitssitzungen waren der erstrebte „Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ sowie die „Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und der Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention“.
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