Hausratversicherung: Warnung vor Ethanol-Tischkaminen

Die Weihnachtszeit ist Hochkonjunktur für Feuerwehren und danach für die Hausratversicherung. Häufigste Ursache: Unsachgemäßer Umgang mit offenen Feuer und defekte Leuchtkörper.

Sie sollen in der Winter- und Weihnachtszeit wohlige Wärme verbreiten und das Flackern der Flamme eine gemütliche Atmosphäre entstehen lassen. Dabei sind diese kleinen Tischkamine von der Handhabung teilweise lebensgefährlich. Jedes Jahr gibt es von der Hausratversicherung Tipps zum Umgang mit Kerzen und anderen Beleuchtungen zur Weihnachtszeit, daher muss vor dem Umgang deutlich gewarnt werden.

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Tischkamine werden mit Ethanol befüllt. Mittels eines Feuerzeuges wird der Tischkamin entzündet und die Flamme erstrahlt hinter einer kleinen Glasumwandung. Was viele Nutzer dabei völlig übersehen: Der Füllstoff Ethanol bildet bei Temperaturen über 21 Grad ein zündfähiges und sogar explosionsfähiges Gemisch. Nach dem Löschen der Flamme sind die Temperaturen im inneren noch so hoch, dass sich die Dämpfe ungehindert ausbreiten und bei einer erneuten Entzündung sofort eine Stichflamme bilden.

In der Vergangenheit ist es zu schlimmen Unfällen mit diesen Tischkaminen gekommen ist. Wohnhaus- und Wohnungsbrände waren die eine Folge, in einem Fall ist es bei der Anwendung sogar zu einem Todesfall gekommen ist. Die Benutzerin ist an den Folgen der Verbrennungen gestorben.

Gefährlich wird es auch, wenn ein solcher Tischkamin versehentlich vom Tisch gestoßen wird. Das auslaufende Ethanol entzündet sich schlagartig und sorgt unmittelbar für einen ausgedehnten Zimmerbrand. Vom Feuerwehrtrainingszentrum BOTC wurde für RTL in einem Versuch demonstriert, wie hoch die Gefahr ist. Unter Führung von Jürgen Buil vom BOTC hat sich deutlich gezeigt, dass ein Löschversuch gar nicht so schnell eingeleitet werden kann, wie der Brand sich durch die Flüssigkeit ausbreitet.

Deshalb ergeht von der Hausratversicherung die Warnung im Umgang mit diesen Geräten, aber auch vor unbeaufsichtigten Kerzen oder schadhaften Lichterketten. Im Falle eines Falles leistet natürlich im Brandfall die Hausratversicherung, bei Fahrlässigkeit oder groben Leichtsinn muss der Versicherungsnehmer aber Abstriche in der Regulierung hinnehmen.

Bildquelle: Feuerwehr Essen

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