Informationen zur Landtagswahl 2011

Mannheim. Noch gut drei Wochen dauert es bis zur Landtagswahl. Die Stadtverwaltung und insbesondere das Wahlbüro geben deshalb wichtige Hinweise für einen reibungslosen Verlauf.

Noch keine Wahlbenachrichtigung?

Noch bis zum Wochenende werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl zugestellt. Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 6. März keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dann schnell das Wahlbüro anrufen (Sammelanschluss 293-9566) und seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wer eingetragen ist, kann am 27. März auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil er sonst nicht wählen dürfte. Das Wahlbüro hilft Ihnen gerne (s. unten).

Neubürger aufgepasst!
Die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl wurden in ganz Baden-Württemberg nach den Meldeverhältnissen am 20. Februar 2011 erstellt. Wer erst danach in Mannheim zugezogen ist, kann bis 6. März 2011 (spätester Eingang beim Wahlbüro) die Eintragung ins Mannheimer Wählerverzeichnis beantragen. Antragsformulare gibt es beim Wahlbüro und bei den Bürgerdiensten oder im Internet (www.mannheim.de/wahlen). Wer nach dem 06. März umzieht oder keinen Antrag stellt, bleibt im Wählerverzeichnis der vorherigen Wohngemeinde eingetragen und kann dort auch Briefwahl beantragen. Wer innerhalb Mannheims umzieht, bleibt – auch bei einem Wechsel zwischen den beiden Mannheimer Wahlkreisen 35 und 36 – für das bisherige Wahlgebäude eingetragen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das Wahlbüro gibt gerne weitere Informationen dazu.

Briefwahl läuft bereits

Viele Mannheimerinnen und Mannheimer, die am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können, haben bereits Briefwahl beantragt. Der Antrag dafür ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vor gedruckt. Man muss nur das Geburtsdatum eintragen, unterschreiben, ihn mit 45 Ct frankieren und ans Wahlbüro schicken. Dort werden noch am Eingangstag die Unterlagen erstellt und wieder versandt, auch an eine auswärtige Urlaubsadresse. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem persönlichen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert, dem Stimmzettel mit dem blauen Stimmzettelumschlag für die Stimmabgabe und dem roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung. Das Verfahren ist ganz einfach und in einer übersichtlichen und leicht verständlichen Anleitung genau beschrieben.

Anträge können auch per Fax 0621/293-9590 ans Wahlbüro geschickt oder im Internet gestellt werden (www.mannheim.de/wahlen). Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer persönlich ins Wahlbüro nach E 5 kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort direkt wählen.
Das Wahlbüro im Rathaus E 5 ist für Sie da!

Das Wahlbüro hilft gerne bei allen Fragen zur Landtagswahl, Telefonsammelanschluss 293-9566, Fax 293-9590, Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen

Die Öffnungszeiten: MO – FR 9.00 bis 16.00 Uhr, DO bis 18.00 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung, Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim.

Pressekontakt: Carolin Stengel, Medienteam / Dezernat für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Kultur, Tel.-Nr. +49(0)621-293-2914, Fax-Nr. +49(0)621-293-2912, E-Mail: carolin.stengel@mannheim.de

Kontaktdaten:
Herausgeber:
Stadt Mannheim
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Rathaus E 5
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Telefon: + 49 621 293-2910
Telefax: + 49 621 293-2912
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