Intelligenz der Masse: Online-Wetter sagen den Citroen C5 als Auto des Jahres voraus!

Eine fachkompetente Jury aus 23 europäischen Ländern kürt demnächst wieder das „Auto des Jahres“ („car of the year“). Auf das Ergebnis sind viele Autonarren sehr gespannt. Betsson als europäisch aufgestellter Veranstalter von Online-Sportwetten setzt auf die so genannte Intelligenz der Masse und sagt ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem Citroen C5 und dem Alfa Romeo MiTo voraus.

(BSOZD.com-NEWS) Malta. In jedem Jahr geben 59 handverlesene Redakteure der wichtigsten Auto-Fachmagazine aus 23 Ländern wie Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechien, Finnland, Frankreich, England, Griechenland, Holland, Ungarn, Irland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz und der Türkei ihre Stimme ab und küren auf diese Weise das „Auto des Jahres“ („car of the year“).

Seit 1990 wird diese europäische Wahl bereits durchgeführt, im letzten Jahr gewann der Fiat 500 mit großem Abstand zum Verfolgerfeld. In diesem Jahr wird es noch spannender. Nur noch sieben Autos sind zurzeit noch im Rennen, darunter der Citroen C5, der Alfa Romeo MiTo, der Open Insignia, der Skoda Superb, der Ford Fiesta, der Volkswagen Golf und der Renault Megane.

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10 von 14 Preisen gingen zuletzt an die Franzosen und Italiener. So ist die Wahrscheinlichkeit nicht eben niedrig, dass sie auch im Jahr 2008 das Rennen machen werden. Eine erste Vorhersage auf den Gewinner lässt sich aber bereits ablesen, wenn man einen Abstecher in die europaweit aufgestellten Online-Wettbüros wagt. Die Veranstalter bieten längst nicht mehr nur die klassischen Sportwetten an, bei denen die Anwender auf einen sportiven Sieger oder Verlierer oder sogar auf ein Unentschieden setzen können. Inzwischen ist es bereits möglich, auf politische Wahlen, auf den Kurs des Euro oder auf das Ergebnis von Reality-TV-Sendungen zu wetten – in den Ländern, in denen das Wetten legal ist.

Daniel Bradtke, Marketing Manager von Sponsor Betsson, dem international tätigen Poker- und Sportwettenanbieter: „Oft ist ja von einer Intelligenz der Masse die Rede: Schätzen sehr viele Personen ein zu erwartendes Ergebnis, so liegen sie oft im errechneten Durchschnitt überraschend richtig. Eben dieses Verhalten beeinflusst auch unsere Wettquoten. Darauf basierend geben wir dieses Mal für die Wahl zum Auto des Jahres einen unverbindlichen Tipp ab: Wir rechnen allein aufgrund unserer Quoten damit, dass der Citroen C5 die Wahl gewinnt. Liegen wir damit richtig, freuen wir uns. Wenn nicht, dann war es den Versuch wert. So oder so gratulieren wir dem Gewinner.“ (2100 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)

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Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:

Die Betsson Gruppe ist eine in Schweden ansässige Spielefirma, die bereits seit über 40 Jahren in der Branche tätig ist. Sie ist auf das Glücksspiel im Internet spezialisiert und beschäftigt über 150 Angestellte.

Die Betsson Malta Limited operiert als Tochter der Betsson Gruppe von Malta aus und bietet im Internet weltweit Online-Glücksspiele an, darunter virtuelle Casinos, Sportwetten, Poker, Bingo und Rubbelkarten. Das Unternehmen operiert unter einer Lizenz der Malta’s Lotteries and Gaming Authority unter Berücksichtigung der Remote Gaming Regulations (LN 176/2004).

Betsson Malta Ltd, G.B. Buildings, Watar Street, Ta‘ Xbiex, Malta
Ansprechpartner für die Presse: Daniel Bradtke
Tel.: +356 79434351
E-Mail: daniel.bradtke@betsson.com

Die Betsson Malta Limited weist darauf hin, dass das Online-Glücksspiel in einigen Ländern verboten ist. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2008 zum Ziel der Spielsuchtprophylaxe der Glücksspiel-Staatsvertrag, der Internet-Wetten und Glücksspiele gegen Geld verbietet und der von individuellen Gesetzen der einzelnen Bundesländer zum Glücksspiel noch ergänzt wird. Wichtig ist, dass das Glücksspiel oder das Buchen von Sportwetten unter Zahlung eines Geldeinsatzes generell erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet ist und dass die Teilnahme am Glücksspiel süchtig machen kann. Wer an Glücksspielen teilnehmen möchte, muss sich vorab über die Rechtslage im jeweiligen Bundesland, den Inhalt des Glücksspiel-Staatsvertrages und die Präventionsmöglichkeiten zur Spielsucht informieren.

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