(BSOZD.com – News) Bonn. Hartz IV-Eckreglesatz offenbar mit gefakten Daten zurecht gebogen – Die Berechnungen des Hartz-IV-Eckregesatz basiert offenbar auf fragwürdigen Datensätzen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen im Normenkontrollverfahren zur Höhe der Sätze Hinweise darauf vor, dass bereits die – für die Kalkulation entscheidende – „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ mangelhaft sein könnte. Dies berichtet SPIEGE-ONLINE (24.10.2009). Das Erwerbslosen Forum Deutschland spricht von vorsätzlichem jahrelangem Betrug an Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern, sollte sich die Angaben bewahrheiten.
Zur Bestimmung des „soziokulturellen Existenzminimums“ wird dabei das unterste Fünftel der der Einkommensbezieher zum Vergleich herangezogen. Sozialhilfebezieher werden dabei ausgeklammert, damit keine „Selbstreferenz“ entsteht, was die Ergebnisse verfälschen würde. Genau dies scheint den Angaben zur folge jedoch passiert sein. Laut einem Gutachten, das einer der Kläger nun vorgelegt hat, haben 52 Prozent dieser Referenzhaushalte angegeben, keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dies könnte ein Indiz sein, dass die Vergleichsgruppe doch zur Hälfte aus Sozialhilfeempfänger bestand, die von GEZ befreit sind.
„Damit wäre auch zu verstehen, warum trotz, aller plausiblen Erklärungen der Stichprobe von Seiten der rot-grünen und schwarz-roten Regierungen, der Eckregelsatz nie reicht. Es besteht aber auch de Verdacht, dass jahrelang Hartz IV-Bezieher und wohlmöglich schon jahrelang vorher Sozialhilfebezieher systematisch betrogen wurden. Bei 52 Prozent fehlerhafter Daten, wäre die Stichprobe falsch und darf nicht verwendet werden. Uns wird damit auch klar, warum es zischen unseren und anderen Berechnungen ´so derartige Differenzen gab, was das soziokulturelle Existenzminimum angeht. Aber auch Wohlfahrtverbände müssten hiernach neue Berechnungen aufstellen, die in Richtung 500 Euro gehen. Sollten die Angaben stimmen, hat die neue Regierung die moralische Verpflichtung Wiedergutmachungen in mehren Milliarden Euro zu leisten und dies auch bei den Asyl- und Sozialhilfebeziehern, deren Eckregelsätze auch von der Einkommens- und Verbraucherstichprobe(EVS) abhängen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Eine ausführliche Berechung und Begründung für einen höheren Eckregelsatz wurde durch das Erwerbslosen Forum Deutschland im Oktober 2008 im Auftrag eines Klägers, der die hessische Vorlage für Bundesverfassungsgericht erwirkt hatte, erstellt (www.elo-forum.org/attachments/news-diskussionen-tagespresse/2995d1225310264-hessisches-landessozialgericht-hessen-laesst-hartz-iv-regelsaetze-ueberpruefen-erwerbslosenforum_fuer_lsg_hessenii.pdf ).
Pressekontakt:
Martin Behrsing, 0160 99278357 (Erwerbslosen Forum Deutschland)