Kommunalwahlrecht für Ausländer

München (pressrelations) –

Kommunalwahlrecht für Ausländer
Joachim Herrmann: „Kommunales Wahlrecht für alle Ausländer ist integrationspolitischer Irrweg ? Wahlrecht setzt klares Bekenntnis zu Deutschland durch Einbürgerung voraus“

„Die Forderung der SPD nach einem kommunalen Wahlrecht für alle Ausländer ist ein integrationspolitischer Irrweg. Das Wahlrecht allein schafft noch keine Integration. Für mich heißt erfolgreiche Integration vielmehr: Klares Bekenntnis zu Deutschland und seiner Werteordnung. Dieses Bekenntnis gibt ab, wer nach Abschluss der Integration die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten erwirbt. Das Wahlrecht steht damit nicht am Anfang, sondern am Ende der Integration“, sagte Innenminister Joachim Herrmann zu Vorschlägen der SPD für ein kommunales Wahlrecht für alles Ausländer.

Der Innenminister betonte, dass das geltende Recht bereits nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen Einbürgerungsanspruch vorsehe. Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch mache, lehne die deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch wichtige Staatsbürgerrechte ab. Herrmann: „Es gibt überhaupt keinen Grund, Ausländern, die sich bewusst gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, das Kommunalwahlrecht nachzuwerfen. Zudem haben auch heute schon alle Ausländer die Möglichkeit einer angemessenen Interessenwahrnehmung auf kommunaler Ebene, so etwa in den Ausländerbeiräten. In der bayerischen Regierungskoalition haben wir uns auch darüber verständigt, Nicht-EU-Bürgern ein Antrags- und Rederecht bei Bürgerversammlungen einzuräumen.“ Schließlich müsse die SPD wissen, dass ihre Forderung politisch nicht durchsetzbar sei. Ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer setze eine Änderung des Grundgesetzes und damit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat voraus. „Solche Mehrheiten sind nicht im Ansatz erkennbar. Damit sind die SPD-Forderungen von vornherein politisches Wunschdenken ohne Aussicht auf Erfolg“, so der Innenminister.
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