Kontron AG: Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener Aktien

Linz (03.02.2023)

Der Vorstand der Kontron AG ( www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 3.2.2023 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2023“) durchzuführen.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2023 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 636.305 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 startet voraussichtlich am Montag, 6.2.2023 (zu den Bedingungen siehe unten).

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.

https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html

Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 6.5.2022 (Beschluss am 6.5.2022 veröffentlicht)

Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 6.2.2023 bis längstens 6.8.2023

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)

Beabsichtigtes Volumen: bis zu 636.305 Stück Aktien, entsprechen 1% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG

Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2023 aufgewendet wird: EUR 10.000.000

Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

– Preisobergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) (ii) EUR 20,00.
– Preisuntergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) (ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse

Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6.5.2022

Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.

Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

(Ende)

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Tel.: +43 (1) 801911196
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