Kulturhaushalt 2011 ist Garant für Kontinuität

Wir stärken mit den Förder- und Investitionsmaßnahmen im Jahr 2011 den Kulturstandort Deutschland

In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag der Haushalt 2011 in 1. Lesung beraten. Der Kulturhaushalt sichert dabei alle aktiven Kulturprojekte. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt ihrem Prinzip treu, dass es sich nicht lohnt, an der Kultur zu sparen. Angesichts der Sparvorgaben und einer Einsparquote von 2,6 Prozent gibt es gute Nachrichten für alle Kultureinrichtungen in unserem Land: Die laufenden Kulturprojekte bleiben von Einsparungen verschont! Mit über 1,2 Milliarden Euro zeigt die Bundesregierung Flagge für unsere Kultur. Neben den großen Schwerpunkten der Kulturförderung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Deutsche Nationalbibliothek, die Pflege des Geschichtsbewusstseins und die Stärkung kultureller Einrichtungen ist die Kulturförderung des Bundes ein Garant der einzigartigen und vielfältigen Kulturlandschaft in Deutschland. Hier ist Kulturstaatsminister Bernd Neumann wieder einmal erfolgreich tätig gewesen.

Wichtige neue Investitionen sind die Kinodigitalisierung mit vier Millionen Euro, das Zeitzeugenbüro mit 200.000 Euro und die Deutsche Digitale Bibliothek in Höhe von 1,3 Millionen Euro.

Darüber hinaus bleibt der Bereich „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ einer der politisch bedeutsamsten Schwerpunkte des Kulturhaushaltes des Bundes. Mit Mitteln in Höhe von über 22 Millionen Euro für das Freiheits- und Einheitsdenkmal, das Gedenkstättenkonzept, die Stiftung Aufarbeitung, die Stiftung Berliner Mauer und die Gedenkstätte Hohenschönhausen untermauern wir im 20. Jahr der Deutschen Einheit unser im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Ziel nach Stärkung der Aufarbeitung.

Wir stärken mit den Förder- und Investitionsmaßnahmen im Jahr 2011 den Kulturstandort Deutschland. Diese Aufgabe ist aber nicht nur vom Bund zu leisten. Vor allem die Länder und Gemeinden stehen in der Pflicht, einen angemessenen kulturpolitischen Beitrag zu leisten.“

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