Christoph Strässer: Menschenrechtsverteidiger Abu Rahmah muss freigelassen werden

Anlaesslich der morgigen Urteilsverkuendung im Fall Abu Rahmah
erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:

Mit grosser Sorge verfolgen wir das Schicksal des
palaestinensischen Menschenrechtsaktivisten Abdullah Abu Rahmah,
der gewaltfreien Widerstand gegen den israelischen Mauer- und
Siedlungsbau geleistet und woechentlich im Dorf Bil´in am
Trennzaun demonstriert hat. Nach neunmonatiger Haft soll morgen
ein israelisches Militaergericht das Strafmass verkuenden.
Angeklagt ist er wegen Aufwiegelung sowie der Organisation von
Demonstrationen. Ihm droht eine langjaehrige Haftstrafe.

Abdullah Abu Rahmah hat kein Verbrechen begangen, sondern von
seinem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch
gemacht. Deshalb fordern wir seine bedingungslose und sofortige
Freilassung. Wir schliessen uns damit den Forderungen der Hohen
Vertreterin der EU fuer Aussen- und Sicherheitsfragen Lady
Ashton und zahlreichen Menschenrechtsorganisationen an.

Die heutige zweite Verhandlungsrunde der Friedensgespraeche
zwischen Israelis und Palaestinensern im aegyptischen Sharm
el-Sheikh weckt viele Hoffnungen. Strittig bei den Verhandlungen
ist insbesondere die israelische Siedlungspolitik. Ein
Freispruch fuer Abdullah Abu Rahmah morgen waere ein wichtiges
politisches Signal nach innen und nach aussen.

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