LINKE kritisiert Urteil gegen Nazi-Blockierer

Berlin (pressrelations) –

LINKE kritisiert Urteil gegen Nazi-Blockierer

Am gestrigen Mittwoch, 21. Dezember 2011, verurteilte das Dresdner Amtsgericht einen 22-jährigen Antifaschisten nach §21 Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Euro, weil er sich am 19. Februar 2011 an einer Blockade gegen den jährlich stattfindenden Neonazi-Großaufmarsch beteiligte. Dazu erklärt Janine Wissler, Mitglied im Parteivorstand der Partei DIE LINKE:

Das Urteil hat eine politische Dimension. Nicht nur, dass der Amtsrichter in der Urteilsbegründung mit dem „Minderheitenschutz für Nazis“ argumentierte. Er ging in seinem Urteil auch über die Forderung des Oberstaatsanwaltes hinaus, der lediglich eine Verwarnung forderte. Mit dem Richterspruch soll, wenige Tage nach dem Mobilisierungsauftakt zu den Blockaden des Naziaufmarsches im Februar 2012, ein Exempel statuiert werden. Potenzielle Blockiererinnen und Blockierer sollen bewusst abgeschreckt und antifaschistisches Engagement kriminalisiert werden.

DIE LINKE ruft auch im kommenden Jahr zur Blockade des Neonazi-Großaufmarsches in Dresden auf. Vor dem Hintergrund der jüngst aufgedeckten neonazistischen Mordserie und der skandalösen Verstrickungen des Verfassungsschutzes, ist es auch im nächsten Jahr dringend notwendig, sich den Nazis in den Weg zu stellen.

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