Menschenrechts-Nachhilfe aus Karlsruhe

Berlin (pressrelations) –

Menschenrechts-Nachhilfe aus Karlsruhe

Asylsuchende sind keine Menschen zweiter Klasse

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts beendet eine menschenwürdefeindliche Politik. Das Urteil ist ein überfälliges Machtwort in Richtung Politik. Nunmehr gilt, was schon längst offenkundig ist: Asylsuchende sind keine Menschen zweiter Klasse.

Auch für sie gilt die Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Grundgesetz“, erklärt Wolfgang Neškovic, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz.

Neškovic weiter: „Die Feststellung des Gerichts, dass die bisherigen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht für ein menschenwürdiges Existenzminimum ausreichen, war allen Parteien seit langem bekannt. Schließlich waren die Sätze seit 1993 nicht erhöht worden, nicht einmal der obligatorische Inflationsausgleich wurde vorgenommen. Seit mehr als zehn Jahren stellen sich die herrschenden Parteien gegenüber diesem offensichtlich grundgesetzwidrigen Zustand taub.

Im Gegensatz zu den Hartz IV-Sätzen mussten Asylsuchende bisher mit bis zu 47% weniger Leistungen auskommen, obwohl diese das menschenwürdige Existenzminimum darstellen sollen. Die Politik nach dem Grundsatz „Menschenwürde nur für Deutsche“ wurde durch das Verfassungsgericht endlich verfassungsrechtlich kassiert.

Es ist peinlich, dass es erst eines Machtwortes aus Karlsruhe bedurfte, um die Politik zu der Selbstverständlichkeit zu zwingen, Asylsuchenden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die menschenrechtswidrige Politik der letzten 19 Jahre gegenüber Asylsuchenden zu beenden.“

Wolfgang Neškovic, MdB
– Richter am Bundesgerichtshof a. D. –
Justiziar der Fraktion DIE LINKE.
Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE.
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