Mit einer zündenden Geschäftsidee den großen Wurf zu schaffen und ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen: Das ist der Wunsch vieler ambitionierter Existenzgründer. Vielleicht hat man sogar Schulden angehäuft und möchte diese mit dem großen Geld aus der Selbständigkeit zurückzahlen. Doch ist eine Existenzgründung mit Schulden überhaupt möglich und sinnvoll? Der Gesetzgeber sieht hier keine Einschränkungen vor, trotzdem ist es sinnvoll, bei diesem Vorhaben mit viel Augenmaß vorzugehen.
Altschulden müssen begründet werden
Private Schulden dürften die Gründung einer Existenz zur Herausforderung machen. Zwar gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, doch zum Schutz der Gläubiger sind einige wichtige Vorschriften zu beachten. Sollte beispielsweise eine Finanzierung zur Existenzgründung erforderlich sein, kann es schwierig werden, die Genehmigung dafür bei bereits bestehenden Schulden zu erhalten. Die finanzierende Bank wird natürlich das Geschäftsvorhaben und den Businessplan bewerten. Sie davon zu überzeugen, dass man mit dem ausgeliehenen Geld verantwortungsvoll umgeht, dürfte auch beinhalten, das Entstehen der alten Schulden vernünftig zu begründen.
Gläubigeransprüche sind zu befriedigen
Wenn ein neuer Kredit für die Existenzgründung nötig ist, ist sicherzustellen, dass das Geld nicht direkt in die Taschen der Gläubiger fließt. Hier kann die Beratung durch eine kompetente Schuldnerberatung (wie zum Beispiel hier: http://www.schuldnerberatungen-berlin.de/schuldnerberatung-selbstaendige/) erforderlich sein, die Mittel und Wege findet. Für Selbständige gelten andere Pfändungsfreibeträge als für Arbeitnehmer, auch dafür ist die Schuldnerberatung der Ansprechpartner. Mit einem Pfändungsschutzkonto kann man eine Basisabsicherung gewährleisten und vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Ein neues Geschäftskonto kann allerdings nicht als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden.
Die Gesellschaftsform ist ausschlaggebend
Bei der Wahl der Gesellschaftsform ist darauf zu achten, dass alte Gläubiger Ansprüche geltend machen könnten. Die Unternehmergesellschaft ist nicht dazu geeignet, Vermögen vor dem Gläubigerzugriff zu schützen. Die Anteile an der Gesellschaft gelten nämlich als Vermögenswert, auf den die Gläubiger zugreifen dürfen. Eine Schuldnerberatung kann ebenso wie ein Rechtsanwalt die wesentlichen Informationen geben, welche Gesellschaftsform in Frage kommt.
Besondere Vorschriften bei Privatinsolvenz
Wenn ein angehender Gründer in der Privatinsolvenz ist, soll darauf eine Restschuldbefreiung folgen. Dadurch werden die verbleibenden Schulden eingefroren, die Gläubiger erhalten keine Zahlung mehr. Allerdings muss sich der Schuldner verpflichten, eine Arbeit aufzunehmen. Wer sich in dieser Situation selbständig machen will, muss seinen Treuhänder überzeugen, dass die Selbständigkeit tragfähig ist und dazu führt, ein solides Einkommen zu erwirtschaften. Die Prüfung durch den Treuhänder kann eine wichtige Chance sein, den eigenen Businessplan auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor er einer finanzierenden Bank vorgelegt wird. In dieser Phase kann man noch Maßnahmen ergreifen, die die Gründung erleichtern und die die Aussichten auf Erfolg verbessern. Insgesamt ist eine Gründung mit Schulden also möglich, aber schwierig. Ob der Schritt in die Selbständigkeit zu diesem Zeitpunkt optimal ist oder ob man nicht doch besser eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnimmt, bis die finanzielle Situation unter Kontrolle ist, bleibt immer der Prüfung des Einzelfalls vorbehalten.
