Offene Investmentfonds

Zur Geldanlage zählt auch der Offene Investmentfonds. Dabei ist ein Offener Investmentfonds ein Konstrukt zu einer Geldanlage. Hier sammelt eine Investmentgesellschaft bzw. eine Kapitalanlagegesellschaft das Geld der Anleger und bindet dies in einem Sondervermögen. Dies ist dann der Investmentfonds, der anschließend in einen oder mehrere Anlagebereiche investiert. Die Anteilscheine dieser Geldanlage können herkömmlicherweise an jedem Börsentag gedealt werden. Diese Geldanlage wird nach zuvor fixierten Anlageprinzipien in die Tat umgesetzt, wozu beispielsweise Immobilien, festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien zählen können. Normalerweise müssen Investmentfonds als Geldanlage den Grundsatz der Mischung in den Fokus nehmen. Dies heißt im Umkehrschluss, dass das Fondsvermögen nicht nur in eine Immobilie oder einen Anteilsschein investiert werden darf. Das Risiko der Geldanlage wird durch diese Streuung des Kapitals auf unterschiedliche Finanzgegenstände nach unten geschraubt, man nennt dies auch Diversifikation.

Der Besitzer der Geldanlage wird mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen Miteigentümer des Formvermögens. Damit hat er einen Anspruch auf Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis und auf Gewinnbeteiligung erworben. Bei Offenen Immobilienfonds kommt jedoch noch eine juristische Besonderheit zum Tragen, da die Investmentgesellschaft hier formaljuristisch Besitzerin des Fondsvermögens ist und somit auch als Eigentümerin der Immobilien Eintrag ins Grundbuch findet.

Nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens richtet sich der Anteilswert der Geldanlage, dieser wird durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile dividiert. Die Geldanlage von Vermögen unterliegt einer professionellen Verwaltung und ist Sondervermögen nach deutschem Recht, was im Umkehrschluss wiederum bedeutet, dass die Anlagen strikt von dem Vermögen der Gesellschaft getrennt gehalten werden müssen. Damit wird auch bei Insolvenz der Investmentgesellschaft der Vermögenserhalt gewährleistet. Durch neue Einlagen von Anlegern sowie durch Zins-, Dividenden- oder Kursgewinne steigt das Sondervermögen, das allerdings auch durch Rückerstattung von Anteilen oder durch Verluste nach unten geschraubt werden kann.

Neben dem offenen Investmentfonds gibt es auch noch den Geschlossenen Investmentfonds, der Beschränkungen unterliegt und zwar in Bezug auf die Option zu jeder Zeit Anteile der Investmentfondsgesellschaft zurückzugeben bzw. von jener zu erwerben.