Opferkind führt Schmerzensgeldklage gegen Familienrichterin

Quälte die schwarzenbeker Richterin Heike Meistering aus Rache gegenüber dem Vater seine damals 4-jährige Tochter? Fakt ist, sie hat unter Ausnutzung ihrer beruflichen Stellung als Richterin dem Kinde aktiv und passiv Schaden und Schmerzen zugefügt und verweigerte über 20 Monate jegliche Hilfe für das leidende Kind.

Innerhalb von 20 Monaten wurde die Richterin durch über 30 Schriftsätze des Kindesvaters, dessen rechtlicher Vertretung und vom Verfahrensbeistand des Kindes, auf die akute Gefährdung der Gesundheit und des Wohls des Opferkindes, alleine im Haushalt der untherapiert, psychisch kranken Kindesmutter hingewiesen. Mit immer wieder neuen „alternativen Fakten“ verweigerte Frau Meistering dem liebenden Umgangsvater die Sorge um sein Kind.

In einer Gerichtsverhandlung machte dann eine Gutachterin deutlich, dass das Kind im Haushalt der Mutter so großen Gefahren ausgesetzt sei, dass es sofort von der Kindesmutter getrennt werden müsse. Die Richterin ließ daraufhin, unmittelbar nach dieser Verhandlung, das arglose Opferkind mit 2 Polizisten und 2 Jugendamtsmitarbeitern, von der KITA weg, zu Pflegeltern, dem bekannten Bürgermeisterehepaar von Kankelau, deportieren. Die Lübecker Nachrichten und andere berichteten.

Statt nun, wie es nur 13 Tage später das Oberlandesgericht veranlasste, das Kind in die Obhut es Kindesvaters zu geben, begründete sie ihre kindeswohlschädigende Entscheidung unter anderem mit den Worten: „Der Kindesvater hat mehrfach und über Jahre die seine Sorgerechtsanträge ablehnenden Entscheidungen nicht akzeptiert und versuchte immer wieder aufs Neue das Sorgerecht für seine Tochter zu erlangen.“

3 Wochen zuvor schrieb der Kindesvater eine Mail (für die er sich allerdings auch gleich entschuldigte), durch die sich die Richterin beleidigt fühlte und durch ihren Dienstvorgesetzten, Dr. Ole Krönert, Strafanzeige gegen den Kindesvater stellen ließ.

War diese angebliche Beleidigung und die mehr als notwendigen, hartnäckigen Versuche des treusorgenden Vaters seinem, in Gefahr lebenden Kind auf juristischem Wege zu helfen, der Grund für den behördlichen Kindesentzug und die erlittenen Qualen des Opferkindes?

Heike Meistering hatte als Richterin offenbar völlig den Bezug zur Sache verloren und die Verfahren zu einer persönlichen Sache gegen den Kindesvater degradiert.

Nun hat das Opferkind vor dem Amtsgericht Ahrensburg durch seinen gesetzl. Vertreter Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 4.900 EURO, zahlbar auf dessen Mäusekonto, gegen die in Bargteheide lebende Richterin eingereicht.

Die Begründung für die Forderung ist das vorsätzliche Quälen des Kindes (Nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention, könnte es auch Folter genannt werden) und das Mitwirken am Quälen des Kindes.

Durch die Isolationsmaßnahme (plötzliche Isolierung von ihren Angehörigen und ihren Bezugspersonen) hat das damals 4-jährige Opferkind körperliche und seelische Schmerzen und Leiden erlitten. Die Folgen als psychisches Verhalten dauern bis heute an.

Heike Meistering negierte über 20 Monate den seelischen Missbrauch und die psychischen Misshandlungen des Opferkindes im Haushalt der psychisch kranken Kindesmutter und übernahm damit den Missbrauch in medizinischem Sinne am Kind. (ANDRITZKY, W. 2002, Psychotherapie 7. Jahrg. 2002, Bd. 7, Heft 2 © CIP-Medien, München)

Eine Entschuldigung, wenn auch nur eine fadenscheinige oder gelogene Entschuldigung der Täterin gegenüber dem Opferkind, blieb bis heute aus.