RA Solmecke warnt: Minderjährige haften im Web bei Urheberrechtsverletzungen selbst auf Unterlassung und Schadenersatz!

Eltern haften für ihre Kinder. Das gilt nicht, wenn der Nachwuchs etwa auf einer selbstgestrickten Homepage eine Urheberrechtsverletzung begeht. Wie ein aktuell veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofes belegt, werden Minderjährige nicht aus der Haftung ausgenommen und können selbst auf Unterlassung und Schadenersatz herangezogen werden. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE weist darauf hin, dass dieser aktuelle Beschluss auch Auswirkung auf viele tausend Filesharing-Verfahren hat.

Weiterlesen