Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss
(lifepr) Itzehoe/Berlin, 10.02.2011 – Wird entlang der Grenze zweier Grundstücke ein Gebäude abgerissen und dringt dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk…
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