Mängel machen Messungen mit Poliscan Speed angreifbar

Düsseldorf (pressrelations) –

Mängel machen Messungen mit Poliscan Speed angreifbar

(Düsseldorf, 18.01.2010) Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem Poliscan-Speed-Messverfahren. „Es war vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte“, urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, „der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist (AG Dillenburg, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09).

Das Gericht hielt die Geschwindigkeitsmessung zwar nicht für falsch. Doch es bemängelte, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit des mit Poliscan Speed ermittelten Messergebnisses anhand der zur Verfügung stehenden Informationen nicht definitiv auszuschließen waren. Der Bußgeldrichter kritisierte, ein Messsystem entspreche nicht dem Stand der Technik, wenn das Zustandekommen des Messwertes nicht einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle zugänglich sei. Weil der Gerätehersteller entsprechende Informationen vorenthalte, sei die Plausibilität der Messwerte und eine hinreichend zuverlässige Zuordnung der Werte zu den abgelichteten Fahrzeugen nicht möglich. Eine solche Situation genüge nicht den Anforderungen an die gerichtliche Beweisbarkeit eines Geschwindigkeitsvorwurfs.

Dem Dillenburger Richter lag bei der Entscheidung das Gutachten eines bekannten Sachverständigen vor. Danach gab es im konkreten Fall keine Hinweise für eine Fehlmessung. Dem aufmerksamen Bußgeldrichter fiel allerdings auf, dass der Gutachter zuvor ein faktisch identisches Gutachten für das Amtsgericht Mannheim verfasst hatte. Dort fand sich ein Absatz, der im Gutachten für Dillenburg fehlte: „Eine endgültige Aussage darüber, ob das im konkreten Fall eingesetzte Poliscan Speed-Messsystem nicht dem Stand der Technik entspricht, ließe sich von hier aus erst machen, wenn detaillierte Unterlagen über die Funktionsweise des Maßsystems vorliegen würden.“ Der Dillenburger Richter schloss sich mit seinem Freispruch der Wertung des Sachverständigen an, wie sie im Mannheimer Verfahren vertreten wurde: „Von hier aus ist zumindest derzeit keine nachträgliche Richtigkeitskontrolle eines Geschwindigkeitsmesswertes möglich.“

Verkehrsrechtler Demuth fordert daher: „Die nachträgliche Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung ist unabdingbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bürger seit dem 1.2.2009 drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen tragen muss. Eine ungenügende Dokumentation des Messvorgangs darf nicht zulasten der Betroffenen gehen. Der Messvorgang muss in allen Details vom Gerätehersteller einer Überprüfung durch Sachverständige zugänglich gemacht werden. Solange dies nicht geschieht, ist es nur konsequent, Betroffene freizusprechen.“

Der Tipp des Düsseldorfer Verkehrsrechtsanwalts: Wer einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, sollte genau hinsehen, ob die Messung mit der Methode Poliscan Speed erfolgte. War dies der Fall, bestehen derzeit realistische Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch, denn das System hat sich noch nicht als gerichtsfest erwiesen. Leider lassen manche Bußgeldbehörden in ihren Bescheiden den Empfänger über den Typ des verwendeten Messgerätes im Unklaren, so z. B. in Düsseldorf, wie Demuth weiß. Aus Sicht des Anwalts ein Unding: „In einem rechtsstaatlichen Verfahren darf der Empfänger genaue Angaben zu dem gegen ihn angeführten Beweismittel erwarten. Es kann nicht sein, dass in diesen Bußgeld-Fällen erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, um sich per Akteneinsicht zu informieren, mit welchem Gerätetyp gemessen wurde.“
Infos: www.cd-recht.de

Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

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Reiselux.de bietet schnelle Hilfe für Erdbebenopfer in Haiti

Hannover (pressrelations) –

Reiselux.de bietet schnelle Hilfe für Erdbebenopfer in Haiti

Die Reiseagentur Reiselux.de spendet 1% des Reisepreises auf alle getätigten Buchungen für die Erdbebenopfer in Haiti

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Kontakt:
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Frank Schwegel
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Tel.: 0681-7094190
Fax: 0681-792548
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Industrie Informatik erhält Auftrag von internationalem Papierhersteller UPM

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Industrie Informatik erhält Auftrag von internationalem Papierhersteller UPM

Personalzeiterfassung und Personaleinsatzplanung für mehr als 1.600 Beschäftigte an drei deutschen Standorten

Linz (A) / Kenzingen (D) 7. 1. 2010. Der MES-Spezialist Industrie Informatik erhielt den Auftrag zur Ausstattung von drei deutschen Produktionsstandorten eines der weltweit führenden Forstindustrieunternehmen UPM. Damit setzt sich der Erfolg des österreichischen Anbieters am internationalen Softwaremarkt für die Fertigungsindustrie fort.

Das Linzer Softwareunternehmen Industrie Informatik hat sich in den letzten Jahren mit der Produktfamilie cronetwork als führender Hersteller für MES (Manufacturing Execution Systems) am zentraleuropäischen Markt etabliert. Der jüngste Erfolg bei dem finnischen Papierkonzern UPM mit Produktionsstandorten in 14 Ländern und 24.000 Beschäftigten weltweit ist nicht nur eine Bestätigung für die Funktionalität und das innovative Softwarekonzept, sondern auch für die Partnerschaft zwischen UPM und Industrie Informatik: der oberösterreichische UPM-Standort in Steyrermühl vertraut seit über zehn Jahren auf cronetwork personalzeit zur effektiven Planung, Erfassung und Verwaltung von Personalzeiten. Jetzt erhielt Industrie Informatik den Zuschlag für die Umstellung von drei weiteren Niederlassungen auf cronetwork.
Die drei deutschen Locations Augsburg, Schwedt und Schongau mit insgesamt 1.600 Beschäftigten werden mit Lösungen für die Bereiche Personalzeiterfassung und Personaleinsatzplanung ausgestattet. Mit der Umstellung werden die Vereinheitlichung und Automatisierung der Abrechnung, die Minimierung der administrativen Aufwände, die dezentrale Verwaltung der Zeitwirtschaft durch Zeitbeauftragte und Meister sowie die Einführung einer Schichtplanung durch die Personaleinsatzplanung mit Arbeitsplatzbezug angestrebt.

Industrie Informatik
Die 1991 gegründete Industrie Informatik (www.industrieinformatik.com) hat sich mit dem Manufacturing Execution System (MES) cronetwork auf die integrierte Unterstützung von Produktionsabläufen spezialisiert. cronetwork besteht aus den Modulen feinplanung, betriebsdaten, maschinendaten, prozessdaten, personalzeit, projektzeit, leistungsabrechnung, mitarbeiterservices, produktionsinfo, kpi-cockpit und zutritt. Die Industrie Informatik-Gruppe mit Standorten in Linz/Österreich und Kenzingen/Deutschland hat sich in den letzten Jahren als einer der führenden MES-Anbieter am zentraleuropäischen Markt etabliert. Als Bindeglied zwischen führenden ERP-Systemen und der Produktion bettet sich cronetwork optimal in die IT-Infrastruktur ein. Größten Wert legt man bei der Entwicklung auf weltweite technologische Standards, um für die Kunden eine langfristige Investitionssicherheit zu garantieren. Die Softwarelösung der Industrie Informatik sorgt bei rund 250 namhaften europäischen Fertigungsunternehmen aller Branchen wie Schott Glas, SIG, Flextronics, Umdasch, Miba, Gardena oder Voith für Transparenz in der Fertigung.

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Anita Reingruber
anita.reingruber@industrieinformatik.com
Tel: +43-732-6978-62

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